Barzahlungsverbot ab 10.000 € ab 2027 Barzahlungsverbot ab 10.000 € ab 2027. Die EU plant ein Verbot der Annahme von Bargeld – jedenfalls für Unternehmer bei Beträgen ab 10.000 €.
Kassensturz Der Kassensturz ist ein Soll-Ist-Abgleich. Kassendifferenzen Dabei soll das gezählte Geld mit der gebuchten Einnahme übereinstimmen. Kassendifferenzen Bei einer Kassendifferenz stimmt Soll und Ist nicht überein. Kommt es zu
Steuergefährdung nach § 379 AO Ab dem 1.1.2020 kann eine fehlerhafte Kassenführung nach § 379 Abs. 1 AO als Steuergefährdung mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € sanktioniert. Geregelt ist
Folgende Bußgelder drohen bei nicht richtiger Benutzung einer elektronischen Kasse: Es drohen empfindliche Bußgelder bei nicht richtiger Benutzung einer elektronischen Kasse. § 379 AO erfasst bestimmte Verhaltensweisen als steuerlichen Gefährdungstatbestand im
Und immer wieder die EuCaSoft und ihre Sessionlücken Aus einem BP-Fall. Da schreibt der Kassenprüfer: „Sessionlücken: Die in den Journal Daten, zahlreichen Sessionlücken wurden bereits im Kassenvermerk dargestellt. Vorweg möchte
Die Bonpflicht In der Bevölkerung wird die Bonpflicht beschmunzelt. Finanzbeamte halten sie für ein probates Mittel, die Unternehmer zum Bonieren der Umsätze anzuhalten. In vielen Geschäften witzeln die Verkäuferinnen über
Arbeitsweise der TSE Die zertifizierte TSE (=Technische Sicherheitseinrichtung) erfasst, codiert, signiert und archiviert alle Kassenvorgänge. Sie muss seit dem 01.04.21 an allen elektronischen Kassen installiert sein. Sie ist theoretisch „erfunden“ worden
Technische Sicherheitseinrichtung -TSE-bei elektronischen Kassen ab dem 01.04.21 zwingend erforderlich Was ist das, eine TSE? Das ist eine testtechnische Sicherheitseinrichtung, die in Form von Hardware (Stick oder SD Karte) oder
Ist die Kassenführung in einem bargeldintensiven Betrieb nicht ordnungsgemäß, hat dies den Verlust der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung zur Folge. Anders kann das sein, wenn es sich nicht um einen bargeldintensiven Betrieb handelt - die Bareinnahmen verschwindend gering oder unbedeutend sind und eigentlich bei den Einnahmen prozentual keine Rolle spielen. Aber Vorsicht beim bargeldintensiven Betrieb: Nicht jeder formeller Fehler berechtigt zur Verwerfung der Buchführung. Erst wenn die formellen Fehler so schwerwiegend sind, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einnahmeerfassung nicht mehr geprüft und festgestellt werden kann, berechtigen der oder die formellen Fehler wegen ihres sachlichen Gewichts zur Verwerfung der Buchführung.

