Keine Panik vor einer Betriebsprüfung
Beim Gedanken an eine Betriebsprüfung bekommen viele Unternehmer Angst. Aber nur keine Panik vor einer Betriebsprüfung! Kommen Sie zu Dr. Jörg Burkhard! Insbesondere gibt es natürlich immer eine Gerüchteküche und Horror-Geschichten. Und natürlich gibt es auch Einzelfälle in der Presse oder in den Medien, bei denen vieles schiefgelaufen ist. Aber das muss nicht sein. Gehen Sie gleich zum richtigen Fachmann. Gehen sowie zu dem Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Jörg Burkhard. Lassen Sie eine Vor- Prüfung durchführen. Checken Sie, wie gut Ihre Buchführung ist.
Coaching im Vorfeld der Prüfung, Optimierung der steuerlichen Abläufe
Die erfolgreiche Prüfung und ein gutes Coaching im Vorfeld sorgen dann nicht für schlaflose Nächte und Schweißperlen auf der Stirn, wenn tatsächlich die Prüfungsanordnung da ist. Der Anwalt für Steuerstrafrecht und Betriebsprüfung, der Spezialist bei Kassenproblemen hilft Ihnen Probleme zu finden und im Vorfeld zu lösen. Dr. Jörg Burkhard untersucht, schult und coacht Sie. Er macht sie prüfungssicher.
Ab Zugang der Prüfungsanordnung: keine Selbstanzeige mehr
Ab Zugang der Prüfungsanordnung geht keine Selbstanzeige mehr. Bei einer Vorprüfung ist das natürlich immer noch möglich. Dann können Fehler bereinigt werden. Abläufe können optimiert werden. Die fehlende Verfahrensdoku erstellt werden. Auffälligkeiten oder Unklarheiten zumindest für die Zukunft abgestellt werden.
Vor-Prüfung, Prüfungs-Check
Als Gastronom oder Kassennutzer oder überhaupt als selbständiger Steuerpflichtige kann man also vieles im Vorfeld kontrollieren lassen. Das kostet zwar Geld. Ist aber besser, als hinterher in der Betriebsprüfung die Buchführung verworfen zu bekommen und gegebenenfalls noch ein Steuerstrafverfahren zu kassieren. Gastronomie, Reinigungsunternehmen, Pkw-Gebrauchtwagenhändler, Bewachungsunternehmen oder andere Unternehmer müssen also bei dem Gedanken an eine Betriebsprüfung keine Schweißausbrüche bekommen.
Wenn Sie von Anfang an alles korrekt dokumentieren und alle wichtigen Unterlagen aufheben und sich richtig steuerlich verhalten, brauchen Sie ohnehin keine Angst zu haben. Aber Fehler schleichen sich ein oder werden unbewusst oder jedenfalls nicht vorsätzlich gemacht.
Auch fahrlässige Fehler können zur Verwerfung der Buchführung führen
Fehler können jedoch auch dann, wenn sie nur einfach fahrlässig gemacht werden, zur steuerlichen Verwerfung der Buchführung führen. Bei einem bargeldintensiven Betrieb ist die Kassenführung daher extrem wichtig. Die Buchführung ist immer wichtig. Wenn aber die Bareinnahmen das Herzstück eines Betriebes ist, dann ist doch klar, dass Fehler, Unklarheiten und Unstimmigkeiten im Herzstück schnell zum Infarkt führen. Ist dann bei einem bargeldintensiven Betrieb die Kassenbuchführung in wesentlichen Punkten falsch, wird nicht nur die Kassenbuchführung, sondern die gesamte Buchführung verworfen.
Wer kann also schon behaupten, dass seine Buchführung komplett in Ordnung ist? Lassen Sie durch den Fachanwalt Dr. Jörg Burkhard ihre Unterlagen und die Kassenführung prüfen. Wenn alles richtig aufbewahrt und steuerliche Unklarheiten vermieden sind, ist eine Betriebsprüfung kein Grund zur Aufregung.
Einige Grundsätze:
Damit die erste Betriebsprüfung (und alle weiteren) gut über die Bühne gehen, sollten Sie die Antworten auf einige Fragen kennen und mit Dr. Jörg Burkhard natürlich keine Panik vor Betriebsprüfungen mehr haben:
Wie oft finden Betriebsprüfungen statt?
Schon seit einigen Jahren finden Betriebsprüfungen immer häufiger statt. Es ist davon auszugehen, dass sich Gastronomen ab 20123 auf eine jährliche Betriebsprüfung einstellen müssen.
Werden Betriebsprüfungen angekündigt?
In der Regel wirst du nicht einfach vom Betriebsprüfer überfallen, sondern im Voraus über eine anstehende Prüfung informiert. Einzige Ausnahme: Stehst du im Fokus einer Steuerfahndung/des Finanzamts oder bist schon vermehrt negativ aufgefallen, was die Umsatzsteuer betrifft, kann eine Betriebsprüfung auch stattfinden, ohne dass du vorher davon in Kenntnis gesetzt wirst.
Kassennachschau?
Die Kassennachschau findet indes ohne Ankündigung überraschend statt. Hierbei will der Betriebsprüfer die Kassen-Organisationsunterlagen sehen. Das ist normalerweise Ersteinrichtung, Änderungsprotokoll, die Bedienungsanleitung der Kasse, die Programmieranleitung der Kasse, die TSE. In der Regel wird bei der Kassennachschau auch ein Kassensturz durchgeführt. Lassen Sie den Prüfer nie mit der Kasse allein. Lassen Sie den Prüfer nie das Geld anfassen oder zählen. Das macht nur der Unternehmer oder der hierfür Beauftragte.
Personalschulung?
Wie geht eine Kassennachschau, wenn Sie als Unternehmer nicht da sind? Wenn Sie in Urlaub oder krank sind? Schulen Sie Ihr Personal! Wie Mitarbeiter den Kassennachschauer erkennen, wie sie mit ihm richtig umgehen, wie sei die Kassennachschau richtig auch in ihrer Abwesenheit prüfungssicher durchführen. Auch hier coacht Sie der Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht Dr. Jörg Burkhard. Der Steueranwalt, den Sie brauchen. Schon im Vorfeld!
Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO bei Kassendifferenzen?
Differenzen können Probleme bereiten, insbesondere ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 379 AO wegen der Steuergefährdung nach sich ziehen.
Kommen Sie zum Anwalt für Betriebsprüfung und zum Anwalt für Steuerstrafrecht: Dr. Jörg Burkhard
Befragen und konsultieren Sie Dr. Jörg Burkhard, den Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, den Spezialisten für Betriebsprüfungen. Denn dann heißt es auch bei Ihnen: keine Panik vor Betriebsprüfung! Der Steueranwalt für Kassen und Steuerstrafrecht: Dr. Jörg Burkhard, Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit, 0611-890910