Nomos 27
Sie erinnern sich noch an Bargeld? Diese lustigen kleinen runden Münzen und das Papiergeld? Welche Staffelung gab es doch gleich noch mal? 50er, 100er? Auch 200er? Ich weiß das gar nicht mehr. Und welche Farbe hatten die? Grün? Gelb? Blau? Gab es nicht auch mal 250er? Oder 300er? 500 gab es. Aber 1.000er? Ich weiß es nicht mehr. Das ist schon so lange her! Oder war das damals bei der DM so? Gab es da noch 500er und keine 1.000er? Oder war das beim Euro so? Und bei den Münzen? 1, 2, 5 und 10 € Münzen? Wissen Sie das noch?
Na egal. Wir haben schon so lange kein Bargeld mehr. Die Finanzverwaltung hat sich durchgesetzt. Der Fiskalrechner. Das sagt natürlich keiner so. Das sei die moderne Entwicklung gewesen, heißt es offiziell. Aber die Presse traut sich natürlich auch nicht die Wahrheit zu schreiben. Freie Presse? Dass ich nicht lache! Die haben doch auch alle einen Chip implantiert….
Die Wirtschaft habe das so gewollt. So steht es überall zu lesen. Und was überall steht, muss ja auch stimmen. Glauben Sie das? Oder schreiben die nur alle voneinander ab, ohne es zu wissen und ohne es recherchiert zu haben …? Oder haben die nicht alle Angst, dass der Chip schmerzt oder gar die vom Finanzamt kommen und einen abholen?
Das mit der Wirtschaft ist natürlich vordergründig so. Wenn man aber mal genauer guckt, war es doch der Fiskalrechner. Aber mal langsam. Ich erkläre es Ihnen: Nachdem es früher jedes Jahr Ärger mit den bargeldintensiven Betrieben gab und jedes Mal Theater mit der BP, waren der Handel und alle eine Kasse führende Betriebe es irgendwann leid. Die sind dann doch eingeknickt. Die Finanzverwaltung hat die Anforderungen an die Kassenführung immer weiter hochgeschraubt. Jedes Jahr neue Erlasse, Neue Anforderungen. Angeblich alles zur Terrorismusbekämpfung. Zur Schwarzgeldbekämpfung. Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität …! Ja sind wir denn alle Terroristen? haben damals sich einige getraut zu fragen. Es gab sogar eine Demo, bei der mit Spruchbändern gefragt wurde, ob denn der Handel „alles Schwarzgeldinhaber?“ sei. Oder „Alles Mitglieder der organisierten Kriminalität?“ Einige skandierten: „Wieviel Freiheitsrechte nehmen die uns denn noch unter diesem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, der Schwearzgeldbekämpfung, der Bekämpfung organisierter Kriminalität?“ Redner hinterfragten, ob denn einer mal geprüft habe, ob denn die ganzen Maßnahmen tatsächlich auch nur eine Terrortat bekämpft oder verhindert hätten? Aber egal. Die Zeiten sind längst vorbei. Von den paar wenigen Demonstranten hört man schon lange nichts mehr. Ob es die noch gibt? Solche Gedanken muten einem heute komisch an. Fakt ist, das es damals, so gegen Ende der zwanziger Jahre jedes Jahr eine BP bei den Kassenbetrieben gab. Jedes mal Theater. Zuerst wurde eine Kassennachschau eingeführt. Das muss so 2018 gewesen sein. Dann gab es eine Belegausgabepflicht. Keiner wusste zunächst, warum Kassen einen Beleg ausgeben mussten und die Kunden einen Beleg mitnehmen mussten. Das wollte doch der Fiskus nicht deswegen, damit die Kunden ihre Garantieansprüche besser geltend machen könnten … Doch es wurde recht schnell klar, was der Fiskus damit wollte: Die Belegausgabenpflicht war kein Selbstzweck. In den Fußgängerzonen und vor den Einkaufszentren standen dann Mitarbeiter des Fiskalrechners und scannten die Belege dann ein, die die Kunden mitsamt ihren Taschen und Waren aus den Läden trugen. Dann konnte gleich kontrolliert werden, ob die Kunden alles ordnungsgemäß bezahlt haben. Nein Spaß. Es war das Kontrollmaterial für den Betriebsprüfer. So um 2010 oder 2015 war das mit den Prüfungen nicht traurig bestellt um das Kontrollmaterial. Das wissen sie nicht? Ich will es Ihnen mal kurz erklären: Bei einer Gaststätte war meist ein dreijähriger Prüfungszeitraum angeordnet. 3 Jahre heißt bei ganzjähriger Öffnung 1.095 Tage geöffnet. Wenn das Lokal nur durchschnittlich 70 Gäste pro Tag hatte, waren das 70 Kassenbons, als im Prüfungszeitraum fast 77.000 einzelne Kassenbons … 2, 3 oder 4 hatte das Finanzamt … wenn der Prüfer selbst dort mal essen war oder wenn er von seinem spärlichen Zehrgeld, das der Fiskus extra für solche Vorprüfungen zur Verfügung stellte, verwandte, und mit diesen 2, 3 oder 4 Bons sollte er dann eine Überprüfung vornehmen … klar, wenn die schon in der Buchführung fehlte, war die Sache klar . aber was wenn nicht. Das konnte dann auch Zufalle sein dass die nicht gelöscht waren oder der Prüfer war erkannt, entdeckt worden … aber wie sollte man mit so wenig Kontrollmaterial wirklich eine Hinterziehung feststellen … ?klar, man kann auch mit einem Padelboot den Pazifik durchqueren … aber das war genau genommen weil zu wenig Kontrollmaterial. Mit der Bonausgabeverpflichtung konnte nun endlich der Betriebsprüfer anhand des nun umfangreichen Kontrollmaterial in dem Laden prüfen, ob anhand des nun ihm zur Verfügung stehenden Kontrollmaterials die Kasse nachträglich manipuliert wurde. Aber das war nur ein lustiger Zwischenschritt ab 2020. Richtig ging es dann ab 2023 los. Es wurde seitens des Fiskalrechnung publiziert, dass es immer noch viel zu viele schon allein bei den Barkassen gäbe. Sie müssten abgeschafft werden. Zuerst wurde die offene Ladenkasse verboten. Eine Pflicht zur Führung der elektronischen Kasse wurde eingeführt. Aber auch das dauerte nur wenige Jahre. Es war zwar ab 2020 ein Zertifizierungsmodul eingeführt worden, dass die Kassennutzer auf eigene Kosten erwerben und instand halten und funktionsfähig halten mussten. Trotzdem wurden jedes Mal die Kassen anlässlich einer Betriebsprüfung verworfen. Angeblich gab es immer wieder neue Zapper und andere Umgehungsformen. Das Modul, das angeblich so sicher sein sollte, erwies sich doch als umgehbar. Und wenn mal nichts gefunden wurde: Irgendwelche formalen Gründe wurden dann scheinbar vorgeschoben und dann die Kassenbuchführung verworfen und dann wurde kräftig zugesetzt. Der Handel und alle Bargeld einnehmenden Betriebe hatten den Eindruck, sie könnten machen was sie wollten, es wäre sowieso egal, da die Kasse sowieso verworfen werden würde. einige Urteile über schlimme Hinterziehungsfälle bei den Barkassen wurden veröffentlicht. Es wurde immer wieder über die vielen Steuerhinterziehungen beim Bargeld berichtet und alle Bargeldbesitzer bzw. alle die, die mit Bargeld bezahlten quasi abgestempelt. Das seien alles intensiver oder günstiger bzw. subversive Elemente, die sich einer Kontrolle entziehen wollten. Der echte deutsche redliche Bürger würde nur unbar bezahlen. Man kam sich so vor, wenn man bar bezahlte, als würde man etwas kriminelles machen. Es gab Werbeplakate, das Bargeld abzuschaffen. Bei einer Bundestagswahl schien es sogar eine Art Glaubensbekenntnis zu sein: Bargeld ja oder nein? Andere Wahlkampfthemen gab es damals nicht. Der Fiskalrechner unseren Feldzug gegen das Bargeld dominierte nicht nur die politische, sondern auch die wirtschaftliche Landschaft. Der der Bargeld hat, will als Zahlungsempfänger inkognito bleiben. Der der über 200 €-Beträge bar bezahlte, musste sich ausweisen. Musste erklären woher das Geld hat.
Selbst die Prostituierten nahmen kein Bargeld mehr an. Das war ja nur noch relativ einfach mit dem Chipempfänger. Man konnte so von Finger zu Finger Beträge übertragen. Natürlich auch Entgelte für Liebesdienste.
Auch die Steuerberater waren völlig entnervt. Die haben dann schon gar keine Mandanten mehr angenommen, die eine Bargeldkasse hatten. Das muss so 2025 gewesen sein. Die Finanzverwaltung hatte einfach bei den bargeldintensiven Betrieben jedes Jahr eine Betriebsprüfung angesetzt. Jedes Mal wurden irgendwelche formellen Aufzeichnungsfehler oder Aufbewahrungsfehler gerügt und dann kräftig hinzugeschätzt. Gegen die Unternehmensinhaber mit Bargeldkassen wurden dann immer Strafverfahren eingeleitet. Gegen die Steuerberater auch gleich sowie gegen die Steuerfachangestellten. Denn die hatten trotz der formellen Fehler schließlich die Kassenergebnisse täglich bzw. monatlich verbucht. Die Steuerberater hatten trotz ihrer Aufklärungspflichten und Kontrollpflichten formal unzulässige bzw. falsche Aufzeichnungen verbucht und deswegen natürlich eine Beihilfe zu einer fremden Steuerhinterziehung begangen. Das führte zu etlichen Strafverfahren gegen Berater und Steuerfachangestellte. Einige Steuerberater haben ihren Titel verloren. Die Steuerfachangestellten mussten meist nur Geldstrafen zahlen. Nur wenige mussten in Haft. Die Konsequenz für die Beraterschaft war klar: hütet euch vor Mandanten mit einer Bargeldkasse.
Der Handel stand so also bald ohne Beraterschaft da, was zudem zu erheblichen Problemen im Rahmen der Steuererklärungen führte. Die Lösung wurde von der Finanzverwaltung der IHK als ganz einfach so souffliert: schafft die Barzahlungen ab. Lasst alle Zahlungsvorgänge einfach unbar erfolgen. Dann kann die Finanzverwaltung endlich alles wunderbar prüfen, die Sachverhalte sind dann schön elektronisch eingelesen und das Misstrauen gegen bargeldintensive Betriebe und sämtlichen Bargeldverkehr wäre dann sozusagen mit beerdigt. Also gaben die IHK ihren Mitgliedern die Empfehlung heraus, Kassen möglichst abzuschaffen, den Barzahlungsverkehr komplett einzustellen und alles nur noch über elektronische Kassensysteme abzuwickeln. Der Handel folgte dem zuerst. Friseure, Bäcker und Metzger folgten dem auch relativ rasch. Das war so etwa 2026 oder 2027. Übrig blieben ein paar wenige Unbelehrbare und viele Gaststätten. Da aber viele Betriebsprüfer nun frei waren, da Handel und Bäcker, Metzger, Friseure und die meisten anderen Branchen das Bargeld nicht mehr akzeptierten, konnten sie sich genüsslich auf die wenig verbliebenen stürzen und dort nach Herzenslust prüfen, verwerfen, hinzuschätzen. Halbjährlich war der Prüfungsrahmens. Es wurden immer weniger Betriebe, die Bargeld annahmen. Am Anfang glaubten noch so ein paar Verrückte, sie könnten sich gegen die Verwaltung wehren. Was ein Irrsinn! Die prozessieren dann über die Finanzgerichte bis zum BFH und bis zum Bundesverfassungsgericht. Das war aber alles sinnlos. Natürlich bekam die Verwaltung recht. Auch trotz so manchen Verstoßes gegen das Übermaßverbot musste natürlich unter dem Blickwinkel der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung es hingenommen werden, dass das Bargeld abgeschafft wurde und die Finanzverwaltung alles prüfen könnte und dürfte, was sie nur wollte. Persönlichkeitsrechte seien schließlich nicht uneingeschränkt gewährleistet und die Transparenz und die Offenlegung aller persönlichen Lebenssachverhalte sei im Verhältnis zum Großen und Ganzen doch angemessen: der Staatszirkus dürfe doch nicht dadurch leiden und weniger Einnahmen haben, nur weil der einzelne nicht durchleuchtet werden wolle. Alle ehrlichen und ehrbaren Bürger hätten nichts gegen eine Durchleuchtung einzuwenden. Nur subversive Elemente würden dunkle Ecken haben wollen. Warum wohl? Nur weil sie hinterziehen wollten! Nein, halt, Staatszirkus war falsch. Das nannte sich irgendwie anders. Ich weiß im Moment auch nicht mehr wie. Jedenfalls wurde ein Transparenzgesetz 1 eingeführt, bei dem Kapitalgesellschaften ihre Anteilseigner offenlegen mussten. Das war wohl schon 2017. Später kam dann ein Transparenzgesetz 2, bei dem jeder Steuerpflichtige die Summe seiner Bargeldbestände und die Anzahl seiner Autos und Häuser in einem öffentlichen Register offenlegen musste. Kurz danach kam dann das Transparenzgesetz 3, nachdem die kompletten Steuererklärung Inhalte in einem öffentlichen für jedermann einsehbaren Register offenbart wurden und jeder, der Fehler entdeckte, mit 1.000 € Belohnung pro Fehler belohnt wurde. Verschwiegenes, geheimes Vermögen gab es ab da nicht mehr. Dies war dann Grundlage für die Sonderabgabe für die Reichen.
Nachdem auf elektronischen Werbeplakaten Bargeldzahler als schlechte Menschen dargestellt wurden und fast als Volksverräter, jedenfalls als Fiskalschädlinge dargestellt wurden, ging das Interesse am Bargeld immer weiter zurück. Jeder oder fast jeder hatte schließlich Angst vor Bargeld. Und die Bankkunden hoben natürlich auch kein Bargeld mehr. Was sollten Sie damit auch tun? Schließlich wollte keiner mehr das Bargeld annehmen. Selbst die Oma konnte ihrem Enkel kein Bargeld zu Weihnachten oder zum Geburtstag mehr schenken, da dieser dieses nicht ausgeben konnte. Und wenn er es bei seiner Bank einzahlen wollte, musste er belegen, woher er es hatte. Eine Weihnachtskarte von der Oma mit den Zeilen „kauf Dir was schönes, mein lieber Junge“ reichte da bei weitem nicht mehr. Es war eine ganz verrückte Zeit.
Später, so etwa ab 2028 wurde das Bargeldübergangsgesetz geschaffen, wonach Lebensmitteleinkäufe bis 20 Euro noch in bar bezahlt werden durften und die Personendaten in den kleineren Betrieben nicht erfasst werden mussten, wenn die noch keinen Chipempfänger hatten. Bei allen anderen Betrieben wurde sowieso über die Chips bzw. Chipempfänger jeder Kunde untersten Umsatz registriert, sodass einzeln aufgezeichnet wurde, wann wer den Laden betrat, bei welchem Regal er stehen blieb, welche Produkte er sich anschaute, welche Produkte er kaufte, was er dann mit seinem Fingerchip an den Chipscannern bargeldlos bezahlt. Wer damals mehr als 200 € in seinem Portmonee hatte, musste sich rechtfertigen. Der Zoll führte mitten in den Fußgängerzonen Kontrollen ein. Wer über die Herkunft der Mittel, die er bei sich trug, sich nicht plausibel und belegmäßig rechtfertigen konnte, kam vor den Ermittlungsrichter. Beweisnot oder vergessen war natürlich kein Argument. Wer seinen Bargeldbestand nicht klar rechtfertigen und die Herkunft belegen konnte, wanderte erst mal bis zur Klärung in Untersuchungshaft. Wen wundert es, dass niemand mehr Bargeld haben wollte. Es gab damals da einige wenige, die nicht ganz gläsern sein wollten. Die wollten immer noch mit Bargeld bezahlen. Sie wollten nicht ganz transparent für die Prüfungen des Finanzamt sein. Die wollten ihren Freiraum haben. Diese Spinner! Doch diesen Illusionären folgten immer weniger. Es war einfach schwierig, mit Bargeld einkaufen zu gehen. In den Einkaufszentren gab es schon lange keine Kassen mehr. Dort wurde nur noch elektronisch bezahlt. Meistens mit dem Chip im Ohr oder im Finger. Die älteren, konservativen, zahlten noch über ihre Handy-Apps. Aber auch die wurden immer weniger. Irgendwann gab es dann gar kein Bargeld mehr. Das war so zu der Zeit der Einführung der Pflichtimplantation. Das war wohl 2030. Immerhin schreiben wir heute das Jahr Nomos 27. Eigentlich zählen wir nach Christus. Aber das machen nur die religiösen. Die werden auch immer weniger. Die Wirtschaftler und Intellektuellen und vor allem die Finanzer zählen seit Nomos. Nomos? Was ist das? Nomos war 2033 n Chr.. Das war das Jahr, in dem das Bargeld offiziell abgeschafft wurde. Es hatte aber schon Jahre zuvor eh keiner mehr benutzt. Also wurde es ganz offiziell als Staatswährung abgeschafft und nur noch belegmäßiges buchmäßiges Geld erfasst. Das war das Jahr null von Nomos. Nomos heißt ganz einfach no money, kurz No mo s, also Nomos. Umgangssprachlich „no Moos“. Das passt auch. Ist aber die nicht ganz korrekte Herleitung.
Es ist eigentlich ganz angenehm, so ohne Geldbeutel aus dem Haus gehen zu können. Man ist immer liquide. Man hat den Chip entweder im Finger oder im Ohr. Manche haben den Chip auch an anderen Stellen. Aber Ohr und Finger sind am Praktischsten. Keine Ausweise mehr. Keine Fahrkarten mehr. Früher musste man dafür ein Portmonee und meist auch noch ein Kreditkartenmäppchen oder Plastik-Ausweiskarten mit sich herumschleppen. Das konnte man verlieren. Das konnte einem geklaut werden. Das konnte man vergessen. Mein Gott war das eine umständliche Zeit. Schwarzfahren war damals möglich. Ging dann mit Einführung des Chipsystems nicht mehr. Mit dem Betreten der Bahn oder des Buses wurde die Leistungserbringung erfasst und mit dem Aussteigen abgeschlossen und der Fahrpreis so berechnet und gleich abgebucht. Das waren in den Bussen und Bahnen vollelektronische Chiplesser, da brauchte es nicht mal einen Fingerkontakt. Einige versuchte das zu umgehen und wickelten ihre Finger in Alufolie oder Backhandschuhe und andere Sachen ein, um nicht erfasst zu werden, doch das Chipsystem ließ sich nicht betrügen und wenn die Finger so fett eingeschmiert oder umwickelt waren, dass die Übertragung erschwert war, schwollen die Chips in den Fingern oder Ohren oder sonstwo so stark an und schmerzten den Träger so sehr, dass der sich sehr schnell freiwillig scannen ließ.
Heute bekommt man schon bei der Geburt einen Chip implantiert und hat dann alles immer bei sich. Die älteren haben dann in den letzten Jahren vor Nomos sich Chips „freiwillig“ implantieren lassen und alle wichtigen Informationen auf den Chips einlesen lassen. Mehr oder weniger freiwillig. Die einen fanden es praktisch. Die anderen hatten Angst vor Nachteilen, wenn sie es nicht täten. Von der Krankengeschichte über den beruflichen Werdegang sowie sämtliche Vorstrafen aber auch berufliche wie private Auszeichnungen werden dort abgelegt. Ebenso Krankenkasse, Konten, Urlaubs- und Arbeitspläne und Terminkalender. Natürlich auch steuerliche Sachverhalte, Grundbuchauszüge, Bankverbindungen und ähnliches sind auf dem Chip gespeichert. Alle Bankfunktionen laufen über den Chip. Mit den neuen Chips braucht man auch keine Handys und Tablets mehr. Man kann mit dem implantierten Chip einfach alles machen: telefonieren, chatten, scannen, überweisen, Lastschriften einziehen, Bus fahren, selbst Hotels buchen und dort übernachten, man sieht darüber seinen Tages- Wochen- Monats und Jahreskalender, kurz einfach alles.
Die Chips sind sehr bequem und das Implantieren tut gar nicht weh. Eine kleine Spritze und schon sitzt der Chip an der gewünschten Stelle. Unter der Haut. Die ersten paar Tage vielleicht noch ungewohnt … aber er drückt nicht, man spürt ihn fast gar nicht. Aber er ist da. Und vor allem sehr hilfreich. Früher konnte man an den Automaten Kippen kaufen. Später musste man dann einen Ausweis durchziehen, um Kippen kaufen zu können. Anfangs stand ich dann vor den Automaten, hatte mein Kleingeld passend dabei … aber meinen Ausweis vergessen … also wieder zurück, Ausweis geholt, dann erst Kippen gekauft. Heute geht das vollautomatisch. Der Chipleser registriert mich schon von weitem, erfasst meine Daten und weiß, dass ich über 18 bin, bucht das Geld von meinem Konto ab, erfasst den Vorgang in dem Zigarettenladen und ich brauche kein Kleingeld und keinen Ausweis. Die Krankenkassen haben sogar erwirkt, dass sie für Lungenkrebskranke und andere Schwerkranke, die nicht (mehr) rauchen dürfen, der die Steueridentifikationsnummer die Automaten sperren können, so dass die Betroffenen keine Kippen kaufen können – auch nicht im Laden, da dort beim Bezahlvorgang die Sperre natürlich auch greift. Sie sehen – es ist ein Rundum-Sorglos-System: der Fiskalrechner kümmert sich um sie – auch um Ihre Gesundheit.
Beim Alkoholkauf ist das natürlich auch so. Unter 18 gibts keinen Alkohol. Die Kassiererin muss also nicht mehr fragen … beim Bezahlen entpuppt sich das Alter und die chipmäßige Erlaubnis zum Alkoholkauf oder eben nicht.
Früher gab es ja zum Beispiel noch Personalausweise. Die sind auch schon lange abgeschafft. Ich glaube auch im Jahr null von Nomos oder spätestens im Jahr eins oder zwei von Nomos. Früher hatte man so kleine komische Plastikkarten, mittels denen die Personenidentität mit einem Lichtbild versehen fälschungssicher nachgewiesen werden können sollte. Dann gab es aber ein paar Pannen und ein schwunghafter Handel von gefälschten Ausweisen war damals aufgeflogen. Dann hat man kurzerhand die Personalausweisfunktion mit der Bezahlfunktion verbunden. Es war dann nur noch ein kleiner Schritt bis die Steueridentifikationsnummer die allumfassende führende Nummer wurde. Früher gab es mal Betriebsnummern für Betriebe und Sozialversicherungsnummer und andere Kennzeichnungschlüssel. Da hatte vom Prinzip jede Behörde ihre eigene Suppe gekocht. Das ist aber alles längst abgeschafft. Alles lies sich über die damals noch dreizehnstellige Steueridentifikationsnummer zurückverfolgen. Ganz früher veränderte sich die Steueridentifikationsnummer, sobald man an einen neuen Ort – in einen anderen Finanzatmtsbezirk – gezogen war. Meistens war dann das bisher für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt nicht mehr für zuständig. Folglich wurde dann diesen Steuerpflichtigen vom neuen Finanzamt eine andere Steuernummer zugewiesen. Das war viel zu umständlich. Seit 2027 bleibt die einmal vergebene Nummer der Person stets zugewiesen, egal wie häufig und wohin sie umzieht. Die Nummer hat jetzt auch 19 Ziffern und ein Länderkennzeichen am Ende, also für einen Deutschen DE, für einen Polen PL, für eine Niederländer NL usw. Zwar werden in behördlichen Schreiben auch noch den bürgerlichen Namen erwähnt, maßgebend ist jedoch die Anrede mit der Steueridentifikationsnummer. Auch bei Gericht sind die Parteibezeichnungen völlig zurückgetreten hinter den jeweiligen Steuer -Identifikationsnummern. Nur noch gelegentlich werden die bürgerlichen Namen in den Rechtsstreitigkeiten oder in der Strafverfahren erwähnt. Meist nur um sich noch einmal zu vergewissern. Aber letztendlich ist das eigentlich auch schon wieder überholt und völlig überflüssig. Das ist wohl noch so ein alter Zopf von früher. Denn bei den Einlasskontrollen bei Gericht und bei Behörden wird über den Fingerscan oder den Ohrchipscan die vollständige Identität und natürlich auch die Steueridentifikationsnummer angezeigt. Da weiß man gleich das Geburtsdatum, den Namen und Wohnort und vor allem auch die Steueridentifikationsnummer, wenn jemand eine Behörde oder ein Gericht betritt. Bei Sicherheitsbehörden, die in den letzten Jahren dramatisch zugenommen haben, ist schon von weitem auf den Überwachungsradarschirmen zu sehen, welche Steueridentifikationsnummer sich nähert.
Sie erinnern sich noch an Bargeld? Diese lustigen kleinen runden Münzen und das Papiergeld? Welche Staffelung gab es doch gleich noch mal? 50er, 100er? Auch 200er? Ich weiß das gar nicht mehr. Und welche Farbe hatten die? Grün? Gelb? Blau? Gab es nicht auch mal 250er? Oder 300er? 500 gab es. Aber 1.000er? Ich weiß es nicht mehr. Das ist schon so lange her! Oder war das damals bei der DM so? Gab es da noch 500er und keine 1.000er? Oder war das beim Euro so? Und bei den Münzen? 1, 2, 5 und 10 € Münzen? Wissen Sie das noch?
Na egal. Wir haben schon so lange kein Bargeld mehr. Die Finanzverwaltung hat sich durchgesetzt. Der Fiskalrechner. Das sagt natürlich keiner so. Das sei die moderne Entwicklung gewesen, heißt es offiziell. Aber die Presse traut sich natürlich auch nicht die Wahrheit zu schreiben. Freie Presse? Dass ich nicht lache! Die haben doch auch alle einen Chip implantiert….
Die Wirtschaft habe das so gewollt. So steht es überall zu lesen. Und was überall steht, muss ja auch stimmen. Glauben Sie das? Oder schreiben die nur alle voneinander ab, ohne es zu wissen und ohne es recherchiert zu haben …? Oder haben die nicht alle Angst, dass der Chip schmerzt oder gar die vom Finanzamt kommen und einen abholen?
Das mit der Wirtschaft ist natürlich vordergründig so. Wenn man aber mal genauer guckt, war es doch der Fiskalrechner. Aber mal langsam. Ich erkläre es Ihnen: Nachdem es früher jedes Jahr Ärger mit den bargeldintensiven Betrieben gab und jedes Mal Theater mit der BP, waren der Handel und alle eine Kasse führende Betriebe es irgendwann leid. Die sind dann doch eingeknickt. Die Finanzverwaltung hat die Anforderungen an die Kassenführung immer weiter hochgeschraubt. Jedes Jahr neue Erlasse, Neue Anforderungen. Angeblich alles zur Terrorismusbekämpfung. Zur Schwarzgeldbekämpfung. Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität …! Ja sind wir denn alle Terroristen? haben damals sich einige getraut zu fragen. Es gab sogar eine Demo, bei der mit Spruchbändern gefragt wurde, ob denn der Handel „alles Schwarzgeldinhaber?“ sei. Oder „Alles Mitglieder der organisierten Kriminalität?“ Einige skandierten: „Wieviel Freiheitsrechte nehmen die uns denn noch unter diesem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, der Schwearzgeldbekämpfung, der Bekämpfung organisierter Kriminalität?“ Redner hinterfragten, ob denn einer mal geprüft habe, ob denn die ganzen Maßnahmen tatsächlich auch nur eine Terrortat bekämpft oder verhindert hätten? Aber egal. Die Zeiten sind längst vorbei. Von den paar wenigen Demonstranten hört man schon lange nichts mehr. Ob es die noch gibt? Solche Gedanken muten einem heute komisch an. Fakt ist, das es damals, so gegen Ende der zwanziger Jahre jedes Jahr eine BP bei den Kassenbetrieben gab. Jedes mal Theater. Zuerst wurde eine Kassennachschau eingeführt. Das muss so 2018 gewesen sein. Dann gab es eine Belegausgabepflicht. Keiner wusste zunächst, warum Kassen einen Beleg ausgeben mussten und die Kunden einen Beleg mitnehmen mussten. Das wollte doch der Fiskus nicht deswegen, damit die Kunden ihre Garantieansprüche besser geltend machen könnten … Doch es wurde recht schnell klar, was der Fiskus damit wollte: Die Belegausgabenpflicht war kein Selbstzweck. In den Fußgängerzonen und vor den Einkaufszentren standen dann Mitarbeiter des Fiskalrechners und scannten die Belege dann ein, die die Kunden mitsamt ihren Taschen und Waren aus den Läden trugen. Dann konnte gleich kontrolliert werden, ob die Kunden alles ordnungsgemäß bezahlt haben. Nein Spaß. Es war das Kontrollmaterial für den Betriebsprüfer. So um 2010 oder 2015 war das mit den Prüfungen nicht traurig bestellt um das Kontrollmaterial. Das wissen sie nicht? Ich will es Ihnen mal kurz erklären: Bei einer Gaststätte war meist ein dreijähriger Prüfungszeitraum angeordnet. 3 Jahre heißt bei ganzjähriger Öffnung 1.095 Tage geöffnet. Wenn das Lokal nur durchschnittlich 70 Gäste pro Tag hatte, waren das 70 Kassenbons, als im Prüfungszeitraum fast 77.000 einzelne Kassenbons … 2, 3 oder 4 hatte das Finanzamt … wenn der Prüfer selbst dort mal essen war oder wenn er von seinem spärlichen Zehrgeld, das der Fiskus extra für solche Vorprüfungen zur Verfügung stellte, verwandte, und mit diesen 2, 3 oder 4 Bons sollte er dann eine Überprüfung vornehmen … klar, wenn die schon in der Buchführung fehlte, war die Sache klar . aber was wenn nicht. Das konnte dann auch Zufalle sein dass die nicht gelöscht waren oder der Prüfer war erkannt, entdeckt worden … aber wie sollte man mit so wenig Kontrollmaterial wirklich eine Hinterziehung feststellen … ?klar, man kann auch mit einem Padelboot den Pazifik durchqueren … aber das war genau genommen weil zu wenig Kontrollmaterial. Mit der Bonausgabeverpflichtung konnte nun endlich der Betriebsprüfer anhand des nun umfangreichen Kontrollmaterial in dem Laden prüfen, ob anhand des nun ihm zur Verfügung stehenden Kontrollmaterials die Kasse nachträglich manipuliert wurde. Aber das war nur ein lustiger Zwischenschritt ab 2020. Richtig ging es dann ab 2023 los. Es wurde seitens des Fiskalrechnung publiziert, dass es immer noch viel zu viele schon allein bei den Barkassen gäbe. Sie müssten abgeschafft werden. Zuerst wurde die offene Ladenkasse verboten. Eine Pflicht zur Führung der elektronischen Kasse wurde eingeführt. Aber auch das dauerte nur wenige Jahre. Es war zwar ab 2020 ein Zertifizierungsmodul eingeführt worden, dass die Kassennutzer auf eigene Kosten erwerben und instand halten und funktionsfähig halten mussten. Trotzdem wurden jedes Mal die Kassen anlässlich einer Betriebsprüfung verworfen. Angeblich gab es immer wieder neue Zapper und andere Umgehungsformen. Das Modul, das angeblich so sicher sein sollte, erwies sich doch als umgehbar. Und wenn mal nichts gefunden wurde: Irgendwelche formalen Gründe wurden dann scheinbar vorgeschoben und dann die Kassenbuchführung verworfen und dann wurde kräftig zugesetzt. Der Handel und alle Bargeld einnehmenden Betriebe hatten den Eindruck, sie könnten machen was sie wollten, es wäre sowieso egal, da die Kasse sowieso verworfen werden würde. einige Urteile über schlimme Hinterziehungsfälle bei den Barkassen wurden veröffentlicht. Es wurde immer wieder über die vielen Steuerhinterziehungen beim Bargeld berichtet und alle Bargeldbesitzer bzw. alle die, die mit Bargeld bezahlten quasi abgestempelt. Das seien alles intensiver oder günstiger bzw. subversive Elemente, die sich einer Kontrolle entziehen wollten. Der echte deutsche redliche Bürger würde nur unbar bezahlen. Man kam sich so vor, wenn man bar bezahlte, als würde man etwas kriminelles machen. Es gab Werbeplakate, das Bargeld abzuschaffen. Bei einer Bundestagswahl schien es sogar eine Art Glaubensbekenntnis zu sein: Bargeld ja oder nein? Andere Wahlkampfthemen gab es damals nicht. Der Fiskalrechner unseren Feldzug gegen das Bargeld dominierte nicht nur die politische, sondern auch die wirtschaftliche Landschaft. Der der Bargeld hat, will als Zahlungsempfänger inkognito bleiben. Der der über 200 €-Beträge bar bezahlte, musste sich ausweisen. Musste erklären woher das Geld hat.
Selbst die Prostituierten nahmen kein Bargeld mehr an. Das war ja nur noch relativ einfach mit dem Chipempfänger. Man konnte so von Finger zu Finger Beträge übertragen. Natürlich auch Entgelte für Liebesdienste.
Auch die Steuerberater waren völlig entnervt. Die haben dann schon gar keine Mandanten mehr angenommen, die eine Bargeldkasse hatten. Das muss so 2025 gewesen sein. Die Finanzverwaltung hatte einfach bei den bargeldintensiven Betrieben jedes Jahr eine Betriebsprüfung angesetzt. Jedes Mal wurden irgendwelche formellen Aufzeichnungsfehler oder Aufbewahrungsfehler gerügt und dann kräftig hinzugeschätzt. Gegen die Unternehmensinhaber mit Bargeldkassen wurden dann immer Strafverfahren eingeleitet. Gegen die Steuerberater auch gleich sowie gegen die Steuerfachangestellten. Denn die hatten trotz der formellen Fehler schließlich die Kassenergebnisse täglich bzw. monatlich verbucht. Die Steuerberater hatten trotz ihrer Aufklärungspflichten und Kontrollpflichten formal unzulässige bzw. falsche Aufzeichnungen verbucht und deswegen natürlich eine Beihilfe zu einer fremden Steuerhinterziehung begangen. Das führte zu etlichen Strafverfahren gegen Berater und Steuerfachangestellte. Einige Steuerberater haben ihren Titel verloren. Die Steuerfachangestellten mussten meist nur Geldstrafen zahlen. Nur wenige mussten in Haft. Die Konsequenz für die Beraterschaft war klar: hütet euch vor Mandanten mit einer Bargeldkasse.
Der Handel stand so also bald ohne Beraterschaft da, was zudem zu erheblichen Problemen im Rahmen der Steuererklärungen führte. Die Lösung wurde von der Finanzverwaltung der IHK als ganz einfach so souffliert: schafft die Barzahlungen ab. Lasst alle Zahlungsvorgänge einfach unbar erfolgen. Dann kann die Finanzverwaltung endlich alles wunderbar prüfen, die Sachverhalte sind dann schön elektronisch eingelesen und das Misstrauen gegen bargeldintensive Betriebe und sämtlichen Bargeldverkehr wäre dann sozusagen mit beerdigt. Also gaben die IHK ihren Mitgliedern die Empfehlung heraus, Kassen möglichst abzuschaffen, den Barzahlungsverkehr komplett einzustellen und alles nur noch über elektronische Kassensysteme abzuwickeln. Der Handel folgte dem zuerst. Friseure, Bäcker und Metzger folgten dem auch relativ rasch. Das war so etwa 2026 oder 2027. Übrig blieben ein paar wenige Unbelehrbare und viele Gaststätten. Da aber viele Betriebsprüfer nun frei waren, da Handel und Bäcker, Metzger, Friseure und die meisten anderen Branchen das Bargeld nicht mehr akzeptierten, konnten sie sich genüsslich auf die wenig verbliebenen stürzen und dort nach Herzenslust prüfen, verwerfen, hinzuschätzen. Halbjährlich war der Prüfungsrahmens. Es wurden immer weniger Betriebe, die Bargeld annahmen. Am Anfang glaubten noch so ein paar Verrückte, sie könnten sich gegen die Verwaltung wehren. Was ein Irrsinn! Die prozessieren dann über die Finanzgerichte bis zum BFH und bis zum Bundesverfassungsgericht. Das war aber alles sinnlos. Natürlich bekam die Verwaltung recht. Auch trotz so manchen Verstoßes gegen das Übermaßverbot musste natürlich unter dem Blickwinkel der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung es hingenommen werden, dass das Bargeld abgeschafft wurde und die Finanzverwaltung alles prüfen könnte und dürfte, was sie nur wollte. Persönlichkeitsrechte seien schließlich nicht uneingeschränkt gewährleistet und die Transparenz und die Offenlegung aller persönlichen Lebenssachverhalte sei im Verhältnis zum Großen und Ganzen doch angemessen: der Staatszirkus dürfe doch nicht dadurch leiden und weniger Einnahmen haben, nur weil der einzelne nicht durchleuchtet werden wolle. Alle ehrlichen und ehrbaren Bürger hätten nichts gegen eine Durchleuchtung einzuwenden. Nur subversive Elemente würden dunkle Ecken haben wollen. Warum wohl? Nur weil sie hinterziehen wollten! Nein, halt, Staatszirkus war falsch. Das nannte sich irgendwie anders. Ich weiß im Moment auch nicht mehr wie. Jedenfalls wurde ein Transparenzgesetz 1 eingeführt, bei dem Kapitalgesellschaften ihre Anteilseigner offenlegen mussten. Das war wohl schon 2017. Später kam dann ein Transparenzgesetz 2, bei dem jeder Steuerpflichtige die Summe seiner Bargeldbestände und die Anzahl seiner Autos und Häuser in einem öffentlichen Register offenlegen musste. Kurz danach kam dann das Transparenzgesetz 3, nachdem die kompletten Steuererklärung Inhalte in einem öffentlichen für jedermann einsehbaren Register offenbart wurden und jeder, der Fehler entdeckte, mit 1.000 € Belohnung pro Fehler belohnt wurde. Verschwiegenes, geheimes Vermögen gab es ab da nicht mehr. Dies war dann Grundlage für die Sonderabgabe für die Reichen.
Nachdem auf elektronischen Werbeplakaten Bargeldzahler als schlechte Menschen dargestellt wurden und fast als Volksverräter, jedenfalls als Fiskalschädlinge dargestellt wurden, ging das Interesse am Bargeld immer weiter zurück. Jeder oder fast jeder hatte schließlich Angst vor Bargeld. Und die Bankkunden hoben natürlich auch kein Bargeld mehr. Was sollten Sie damit auch tun? Schließlich wollte keiner mehr das Bargeld annehmen. Selbst die Oma konnte ihrem Enkel kein Bargeld zu Weihnachten oder zum Geburtstag mehr schenken, da dieser dieses nicht ausgeben konnte. Und wenn er es bei seiner Bank einzahlen wollte, musste er belegen, woher er es hatte. Eine Weihnachtskarte von der Oma mit den Zeilen „kauf Dir was schönes, mein lieber Junge“ reichte da bei weitem nicht mehr. Es war eine ganz verrückte Zeit.
Später, so etwa ab 2028 wurde das Bargeldübergangsgesetz geschaffen, wonach Lebensmitteleinkäufe bis 20 Euro noch in bar bezahlt werden durften und die Personendaten in den kleineren Betrieben nicht erfasst werden mussten, wenn die noch keinen Chipempfänger hatten. Bei allen anderen Betrieben wurde sowieso über die Chips bzw. Chipempfänger jeder Kunde untersten Umsatz registriert, sodass einzeln aufgezeichnet wurde, wann wer den Laden betrat, bei welchem Regal er stehen blieb, welche Produkte er sich anschaute, welche Produkte er kaufte, was er dann mit seinem Fingerchip an den Chipscannern bargeldlos bezahlt. Wer damals mehr als 200 € in seinem Portmonee hatte, musste sich rechtfertigen. Der Zoll führte mitten in den Fußgängerzonen Kontrollen ein. Wer über die Herkunft der Mittel, die er bei sich trug, sich nicht plausibel und belegmäßig rechtfertigen konnte, kam vor den Ermittlungsrichter. Beweisnot oder vergessen war natürlich kein Argument. Wer seinen Bargeldbestand nicht klar rechtfertigen und die Herkunft belegen konnte, wanderte erst mal bis zur Klärung in Untersuchungshaft. Wen wundert es, dass niemand mehr Bargeld haben wollte. Es gab damals da einige wenige, die nicht ganz gläsern sein wollten. Die wollten immer noch mit Bargeld bezahlen. Sie wollten nicht ganz transparent für die Prüfungen des Finanzamt sein. Die wollten ihren Freiraum haben. Diese Spinner! Doch diesen Illusionären folgten immer weniger. Es war einfach schwierig, mit Bargeld einkaufen zu gehen. In den Einkaufszentren gab es schon lange keine Kassen mehr. Dort wurde nur noch elektronisch bezahlt. Meistens mit dem Chip im Ohr oder im Finger. Die älteren, konservativen, zahlten noch über ihre Handy-Apps. Aber auch die wurden immer weniger. Irgendwann gab es dann gar kein Bargeld mehr. Das war so zu der Zeit der Einführung der Pflichtimplantation. Das war wohl 2030. Immerhin schreiben wir heute das Jahr Nomos 27. Eigentlich zählen wir nach Christus. Aber das machen nur die religiösen. Die werden auch immer weniger. Die Wirtschaftler und Intellektuellen und vor allem die Finanzer zählen seit Nomos. Nomos? Was ist das? Nomos war 2033 n Chr.. Das war das Jahr, in dem das Bargeld offiziell abgeschafft wurde. Es hatte aber schon Jahre zuvor eh keiner mehr benutzt. Also wurde es ganz offiziell als Staatswährung abgeschafft und nur noch belegmäßiges buchmäßiges Geld erfasst. Das war das Jahr null von Nomos. Nomos heißt ganz einfach no money, kurz No mo s, also Nomos. Umgangssprachlich „no Moos“. Das passt auch. Ist aber die nicht ganz korrekte Herleitung.
Es ist eigentlich ganz angenehm, so ohne Geldbeutel aus dem Haus gehen zu können. Man ist immer liquide. Man hat den Chip entweder im Finger oder im Ohr. Manche haben den Chip auch an anderen Stellen. Aber Ohr und Finger sind am Praktischsten. Keine Ausweise mehr. Keine Fahrkarten mehr. Früher musste man dafür ein Portmonee und meist auch noch ein Kreditkartenmäppchen oder Plastik-Ausweiskarten mit sich herumschleppen. Das konnte man verlieren. Das konnte einem geklaut werden. Das konnte man vergessen. Mein Gott war das eine umständliche Zeit. Schwarzfahren war damals möglich. Ging dann mit Einführung des Chipsystems nicht mehr. Mit dem Betreten der Bahn oder des Buses wurde die Leistungserbringung erfasst und mit dem Aussteigen abgeschlossen und der Fahrpreis so berechnet und gleich abgebucht. Das waren in den Bussen und Bahnen vollelektronische Chiplesser, da brauchte es nicht mal einen Fingerkontakt. Einige versuchte das zu umgehen und wickelten ihre Finger in Alufolie oder Backhandschuhe und andere Sachen ein, um nicht erfasst zu werden, doch das Chipsystem ließ sich nicht betrügen und wenn die Finger so fett eingeschmiert oder umwickelt waren, dass die Übertragung erschwert war, schwollen die Chips in den Fingern oder Ohren oder sonstwo so stark an und schmerzten den Träger so sehr, dass der sich sehr schnell freiwillig scannen ließ.
Heute bekommt man schon bei der Geburt einen Chip implantiert und hat dann alles immer bei sich. Die älteren haben dann in den letzten Jahren vor Nomos sich Chips „freiwillig“ implantieren lassen und alle wichtigen Informationen auf den Chips einlesen lassen. Mehr oder weniger freiwillig. Die einen fanden es praktisch. Die anderen hatten Angst vor Nachteilen, wenn sie es nicht täten. Von der Krankengeschichte über den beruflichen Werdegang sowie sämtliche Vorstrafen aber auch berufliche wie private Auszeichnungen werden dort abgelegt. Ebenso Krankenkasse, Konten, Urlaubs- und Arbeitspläne und Terminkalender. Natürlich auch steuerliche Sachverhalte, Grundbuchauszüge, Bankverbindungen und ähnliches sind auf dem Chip gespeichert. Alle Bankfunktionen laufen über den Chip. Mit den neuen Chips braucht man auch keine Handys und Tablets mehr. Man kann mit dem implantierten Chip einfach alles machen: telefonieren, chatten, scannen, überweisen, Lastschriften einziehen, Bus fahren, selbst Hotels buchen und dort übernachten, man sieht darüber seinen Tages- Wochen- Monats und Jahreskalender, kurz einfach alles.
Die Chips sind sehr bequem und das Implantieren tut gar nicht weh. Eine kleine Spritze und schon sitzt der Chip an der gewünschten Stelle. Unter der Haut. Die ersten paar Tage vielleicht noch ungewohnt … aber er drückt nicht, man spürt ihn fast gar nicht. Aber er ist da. Und vor allem sehr hilfreich. Früher konnte man an den Automaten Kippen kaufen. Später musste man dann einen Ausweis durchziehen, um Kippen kaufen zu können. Anfangs stand ich dann vor den Automaten, hatte mein Kleingeld passend dabei … aber meinen Ausweis vergessen … also wieder zurück, Ausweis geholt, dann erst Kippen gekauft. Heute geht das vollautomatisch. Der Chipleser registriert mich schon von weitem, erfasst meine Daten und weiß, dass ich über 18 bin, bucht das Geld von meinem Konto ab, erfasst den Vorgang in dem Zigarettenladen und ich brauche kein Kleingeld und keinen Ausweis. Die Krankenkassen haben sogar erwirkt, dass sie für Lungenkrebskranke und andere Schwerkranke, die nicht (mehr) rauchen dürfen, der die Steueridentifikationsnummer die Automaten sperren können, so dass die Betroffenen keine Kippen kaufen können – auch nicht im Laden, da dort beim Bezahlvorgang die Sperre natürlich auch greift. Sie sehen – es ist ein Rundum-Sorglos-System: der Fiskalrechner kümmert sich um sie – auch um Ihre Gesundheit.
Beim Alkoholkauf ist das natürlich auch so. Unter 18 gibts keinen Alkohol. Die Kassiererin muss also nicht mehr fragen … beim Bezahlen entpuppt sich das Alter und die chipmäßige Erlaubnis zum Alkoholkauf oder eben nicht.
Früher gab es ja zum Beispiel noch Personalausweise. Die sind auch schon lange abgeschafft. Ich glaube auch im Jahr null von Nomos oder spätestens im Jahr eins oder zwei von Nomos. Früher hatte man so kleine komische Plastikkarten, mittels denen die Personenidentität mit einem Lichtbild versehen fälschungssicher nachgewiesen werden können sollte. Dann gab es aber ein paar Pannen und ein schwunghafter Handel von gefälschten Ausweisen war damals aufgeflogen. Dann hat man kurzerhand die Personalausweisfunktion mit der Bezahlfunktion verbunden. Es war dann nur noch ein kleiner Schritt bis die Steueridentifikationsnummer die allumfassende führende Nummer wurde. Früher gab es mal Betriebsnummern für Betriebe und Sozialversicherungsnummer und andere Kennzeichnungschlüssel. Da hatte vom Prinzip jede Behörde ihre eigene Suppe gekocht. Das ist aber alles längst abgeschafft. Alles lies sich über die damals noch dreizehnstellige Steueridentifikationsnummer zurückverfolgen. Ganz früher veränderte sich die Steueridentifikationsnummer, sobald man an einen neuen Ort – in einen anderen Finanzatmtsbezirk – gezogen war. Meistens war dann das bisher für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt nicht mehr für zuständig. Folglich wurde dann diesen Steuerpflichtigen vom neuen Finanzamt eine andere Steuernummer zugewiesen. Das war viel zu umständlich. Seit 2027 bleibt die einmal vergebene Nummer der Person stets zugewiesen, egal wie häufig und wohin sie umzieht. Die Nummer hat jetzt auch 19 Ziffern und ein Länderkennzeichen am Ende, also für einen Deutschen DE, für einen Polen PL, für eine Niederländer NL usw. Zwar werden in behördlichen Schreiben auch noch den bürgerlichen Namen erwähnt, maßgebend ist jedoch die Anrede mit der Steueridentifikationsnummer. Auch bei Gericht sind die Parteibezeichnungen völlig zurückgetreten hinter den jeweiligen Steuer -Identifikationsnummern. Nur noch gelegentlich werden die bürgerlichen Namen in den Rechtsstreitigkeiten oder in der Strafverfahren erwähnt. Meist nur um sich noch einmal zu vergewissern. Aber letztendlich ist das eigentlich auch schon wieder überholt und völlig überflüssig. Das ist wohl noch so ein alter Zopf von früher. Denn bei den Einlasskontrollen bei Gericht und bei Behörden wird über den Fingerscan oder den Ohrchipscan die vollständige Identität und natürlich auch die Steueridentifikationsnummer angezeigt. Da weiß man gleich das Geburtsdatum, den Namen und Wohnort und vor allem auch die Steueridentifikationsnummer, wenn jemand eine Behörde oder ein Gericht betritt. Bei Sicherheitsbehörden, die in den letzten Jahren dramatisch zugenommen haben, ist schon von weitem auf den Überwachungsradarschirmen zu sehen, welche Steueridentifikationsnummer sich nähert.
Die Kontrollen am Flughafen, an den Zügen und Schnellbahnen wurden mit dem Chip rationalisiert: Flugticket bzw. Fahrschein und Identität – alles im Chip. Das hat natürlich Vorteile: Fahrtkosten, soweit steuerlich absetzbar, wurden dann vollautomatisch erfasst.
Auch einen Führerschein gibt es schon längst nicht mehr. Für was auch? Autos, so wie diese die älteren von uns kennen, gibt es schon lange nicht mehr. Die ganz alten können sich noch an die mit Dieselkraftstoff betriebenen Fahrzeuge erinnern. Die sind aber seit 2022 schon verboten. Seit 2016 fortfolgende hielten die Elektromotoren Einzug. So Mitte der zwanziger Jahre prägten dann Elektrofahrzeuge und mit Benzin-Verbrennungsmotoren betriebene Fahrzeuge und Lastkraftwagen das Straßenbild. Dann gab es auch eine Mode mit windkraft- und solarenergie-betriebenen Autos. Die konnten sich aber nicht durchsetzen. Bis dann schließlich die Transponder Einzug hielten. Über die Transponder konnten Teilchen unendlich beschleunigt werden und in Bruchteilen von Sekunden zu befördernde Gegenstände und Personen in deren Moleküle zerlegt und an die gewünschten Zielorte geschossen werden. Alles natürlich bargeldlos. Alles nur über den Chip im Finger.
Die Älteren erzählen auch, dass sie früher mal Steuererklärungen abgegeben haben. Das war wohl ganz früher mal in Papierform, später dann nur noch elektronisch. Die Umstellung muss so um 2010 gewesen sein. Heute braucht man keine Steuererklärung mehr abzugeben. Der Steuercomputer im Finanzamt liest sowieso die Rechnerdaten der Banken aus. Da auch alle Geldtransaktionen unbar verlaufen, kann der Finanzamtsrechner sämtliche Einnahmequellen und die Verwendung der Gelder komplett durch rechnen und die Steuerlast dann selbst ausrechnen. Die entsprechenden hochgerechneten Vorauszahlungen bucht dann der Fiskalrechner bei dem Steuerpflichtigen sogleich monatlich ab. Da es keine geheimen Einnahmen mehr gibt, gibt es natürlich auch keine Steuerhinterziehung mehr. Im Fiskalrechner entgeht nichts. Deswegen braucht man schon lange keine Steuererklärung mehr abzugeben und der Fiskalrechner sieht die von ihm selbst berechnete Steuer gleich ein.
Peter, mein Freund, der früher einmal Steuerberater war, erinnert sich noch, dass er Mandanten hatte, für die er die Buchhaltung machte und Bilanzen oder Einnahmeüberschuss Rechnungen fertigte und diese mit der Steuererklärungen beim Finanzamt einreichte. Das gibt es aber auch schonseit vielen Jahren nicht mehr. Der Beruf des Steuerberaters ist ausgestorben. Buchhalter Steuerberater Steuerfachangestellte usw. braucht man nicht mehr. Das geht heute alles vollautomatisch. Der Fiskalrechner kennt von jedem Steuerpflichtigen jeden Weg, hier die Geldeinnahme und jede Geldausgabe. Entsprechend lassen sich leicht die steuerlich relevanten Sachverhalte aus den Datenmengen extrahieren, daraus die Steuerschuld berechnen entsprechend einziehen. Lebt der Steuerpflichtige mal über seine wirtschaftlichen Verhältnisse und gibt er in einem Monat so viel aus, dass nicht genügend für den Fiskus bleiben würde, sperrte der Fiskalrechner den Verfügungsrahmen bei dem Bankrechner. So ist sichergestellt, dass die Steuerschuld pünktlich und vollständig eingezogen bzw. umgebucht werden kann, Steuerbescheide oder die fällige Steuerschuld auch stets pünktlich und vollständig werden können. Vollstreckungsabteilungen im Finanzamt konnten seitdem fast vollständig aufgelöst werden. Steuerbescheide oder Rechtsinstitute wie Einspruch gegen Steuernbescheide gibt es schon lange nicht mehr. Für was auch? Der Fiskalrechner weiß alles und irrt sich nie. Die Steuerschuld die er einzieht, ist gleichzeitig auch der Bescheid. Da es keine Steuerberater und auch keine Fachanwälte für Steuerrecht mehr gibt, hat der Steuerpflichtige auch niemanden, den er sich wenden könnte, wenn er sich wehren möchte. Aber wer soll sich schon wehren wollen? Natürlich irrt sich der Fiskalrechner nie und seine Festsetzungen bzw. Seine Einziehung stimmt schon. Jedenfalls hinterfragt dies keiner oder traut sich keiner dies zu hinterfragen. Es wäre auch beim Finanzamt niemand da, bei dem man einen Einspruch anbringen könnte. Die Finanzämter sind längst umgezogen in dezentrale fliegende Rechenzentren. Man weiß nie genau, in welchem Rechenzentrum oder in welcher Wolke sich gerade die Daten Informationen über den betreffenden Steuerpflichtigen befinden. Es sind auch keine Beamten mehr da, die dies beantworten könnten, selbst wenn sie dürften. Die ursprünglichen Finanzämter sind längst vermietet oder verkauft an die Industrie und den Handel, die dankbar diese Büroflächen oder Verkaufsflächen für weitere Verwaltungssitze oder Bürositze oder Ausstellungs- und Verkaufsräume übernahmen. Einen Innendienst im Finanzamt, Sachgebietsleiter und Sachbearbeiter gibt es schon lange nicht mehr. Das macht alles der Fiskalrechner. Der Außendienst ist allerdings aufgestockt worden. 2015 gab es ca. 13.000 Betriebsprüfer. Heute sind es über 50.000. Das sind aber meist keine Steuerfachleute, sonder IT-Techniker, die
Die richtigen Vernetzungen und die richtigen Programmierung prüfen bzw. nachjustieren. Eine Betriebsprüfung, so wie sie es wohl früher mal gegeben haben muss, gibt es schon lange nicht mehr, da sich der Fiskalrechner nicht irrt, sowieso alle Sachverhalte kennt und nach jeweiliger individueller Leitungsfähigkeit gleichmäßig und gerecht und natürlich materiell richtig versteuert. Die Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Steuerfestsetzung und Erhebung ist damit perfektioniert. Die, die ein einfaches Steuersystem wollten, haben gezeigt bekommen, dass es auch kompliziert geht. Und mit einer Neueinspielung von Gesetzesänderungen sind binnen Sekundenschnelle bundesweit alle Steuerpflichtigen auf die neuen Gesetz umgestellt. Hochrechnungen der steuerlichen Auswirkungen von steuerlichen Änderungen sind seitdem natürlich für die Regierung und das BMF auch kein Problem mehr. Planspiele und steuerliche Auswirkungen lassen sich fast Eurogenau vorausberechnen. Aber natürlich lässt sich auch über den Chip so alles andere kontrollieren: die Mutter die Kinder, wenn diese auf dem Nachhauseweg von der Schule trödeln. So lassen sich die Kinder über den Chef anrufen, oder auch über elektrische Impulse kleine Anreize zum schnelleren rauszukommen schaffen. Auch der Ehemann kann überprüft werden, ob er wirklich Überstunden macht oder wo er sich gerade befindet. Das gilt natürlich auch andersherum für die Ehefrau. Und wenn dieser das 30. Paar Schuhe kaufen möchte, kann der Ehemann über den Chip dagegen chippen. Da bekommt „Paarchippen“ eine ganz neue Bedeutung.
Von den Banken ist auch nicht mehr viel übrig geblieben. Beratungszentren der Banken von einst sind längst vermietet an Schuhgeschäfte, Einkaufsmärkte, Friseursalons und andere Betriebe. Kapitalanlageberatung ist ein ausgestorbenes Metier. Zinsen gibt es kaum. An der Quelle wird bei den Ausschüttungen sowieso die Zinsertragsteuer abgezogen, sodass nichts Nennenswertes mehr übrig bleibt. Diejenigen, die früher mal reicher waren, mussten im Rahmen das Solidarpakt Bargeldvermögen oberhalb 50.000 € zur Hälfte zur Finanzierung der EU und verschiedener Haushaltslöcher abgeben. Das wichtigste in den Banken ist der Großrechner, der Bank-Zentralrechner. Dieser ist natürlich dem Fiskalrechner unterstellt und überträgt sämtliche Buchungsvorgänge an den Fiskalrechner gewährt dem Fiskalrechner jederzeitigen Zugriff auf seine Daten. Buchungen auf den Kunden sieht der Kunde über seinen Chip im Finger meist genauso schnell, wie der Fiskalrechner. Die neuen Chips ermöglichen es sogar, Kontoauszüge oder andere Informationen einfach an einem x-beliebigen Gegenstand sichtbar zu machen. Hält man seinen Finger nur wenige Sekunden etwa an einer Hauswand, und eine Stein ein Stück Holz oder an andere Gegenstände, so werden Kontoauszüge, oder andere gewünschte Informationen je nach Bedarf dort wie auf einen Bildschirm extrahiert, sodass man bequem Ausweise, Kontoauszüge,Ausweiskarten oder x-beliebige andere Informationen dann auf den Gegenstand lesen kann. Man kann die gewünschten Informationen auch über diesen Chip etwa auf Papier oder anderen Medien ausdrücken. Aber wofür? Den Ausdruck braucht man heute gar nicht mehr. Es wird sowieso alles elektronisch übertragen. Dem Cip sei dank. Oder sollte ich sagen, dem Finanzamt sei dank …? Den Bestrebungen alles bargeldlos, alles elektronsich zu machen, ist das alles zu verdanken. Das Finanzamt hat dieses gewaltige Rad angetrieben … das sich verselbständigte … eine Kombination aus Bequemlichkeiten, Komfort und perfekter Kontrolle bis zum absolut gläsernen Menschen .. Fluch und Segen in einem.
Mein Freund Michael hatte sich mir gegenüber einmal aufgeregt und gesagt, man müsse diesen ganzen Mist mit den Chips wieder abschaffen. Kurz darauf schmerzte ihn sein Finger mit dem Chip ziemlich. Ich wollte ihn noch fragen, ob er glaube dass das ginge. Ich hatte mir aber angesichts seines schmerzverzerrten Gesichts diese Frage verkniffen. Ich habe Michael auch schon lange nicht mehr gesehen. Ich muss mal schauen, ob ich noch Kontakt zu ihm aufnehmen kann. Über meinen Fingerchip müsste das eigentlich gehen. Ich kann kalendermäßig meine Gesprächspartner zurückverfolgen und die Gesprächsinhalte. Natürlich kann ich ihn auch anchippen. Ich hatte es jetzt schon mal versucht. Hatte aber durchgehend kein Signal an ihn gesehen. Ihm wird doch nichts passiert sein …?
Unter uns: man muss aufpassen, wenn man etwas gegen den Fiskalrechner sagt. – Aber sagen Sie es nicht weiter. Das muss unser kleines Geheimnis bleiben! – Alles was seine Macht untergräbt und alles was gegen ihn spricht, mag er nicht. Manchmal kommt es einem so vor, als könnte der Fiskalrechner auch über Leben und Tod entscheiden. Aber das ist bestimmt nur ein Gerücht. Ein ganz blödes Gerücht. In den offiziellen Verlautbarungen des Fiskalrechners gibt es dazu nichts zu lesen. Ob er durch Überfrequenzen den Herzstillstand verursachen kann? Ach was. Ich glaube das auch gar nicht. Besser denke ich gar nicht darüber nach. Wer weiß? – Vielleicht kann er meine bohrenden Fragen auch erahnen? Vielleicht komme ich dann als Knecht in die Fiskalwelt oder würde vielleicht von ihm eliminiert? Nein, nein, vergessen sie’s. Vergessen Sie es einfach. Das waren nur schlechte Tagträume. Das mit dem Chip ist schon eine tolle Sache. Das ist der Fortschritt. Ich werde Michael hier bestimmt bald wiedersehen. Vielleicht macht der Chip ja auch bloß eine kleine Gehirnwäsche, ein Mindchipping …. Man muss ja nicht gleich das Schlimmste befürchten … dann kommt Michael nach seinen schlichten und falschen Gedanken wieder als neuer Mensch zu mir nach einer kleinen Gehirnwäsche … der Chip und der Fiskalrechner machen es möglich ….
Sie brauchen Hilfe im streitigen Steuerrecht? Im Steuerstrafrecht? Sie haben noch Bargeld und eine Betriebsprüfung? Oder Sie haben eine Kassennachschau und wissen nicht, was tun … oder sie befürchten alsbald eine Kassennachschau und brauchen eine Schulung, ein Coaching, wie Sie sich verhalten müssen, wollen wissen, was der Prüfer darf und was nicht und was sie für die Nachschau bereit halten müssen … ? Dann rufen Sie jetzt an: den Spezialisten für Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen und Zollfahndungen, der Vollprofi im streitigen Steuerrecht und im Steuerstrafrecht: RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, 0611-890910 oder kanzlei@drburkhard.de, bundesweit tätig! Der weitesteWeg lohnt sich.
Und: Schauen Sie doch auch mal bei: www.streitiges-steuerrecht-burkhard-steuerstrafrecht.de rein ….
Die Älteren erzählen auch, dass sie früher mal Steuererklärungen abgegeben haben. Das war wohl ganz früher mal in Papierform, später dann nur noch elektronisch. Die Umstellung muss so um 2010 gewesen sein. Heute braucht man keine Steuererklärung mehr abzugeben. Der Steuercomputer im Finanzamt liest sowieso die Rechnerdaten der Banken aus. Da auch alle Geldtransaktionen unbar verlaufen, kann der Finanzamtsrechner sämtliche Einnahmequellen und die Verwendung der Gelder komplett durch rechnen und die Steuerlast dann selbst ausrechnen. Die entsprechenden hochgerechneten Vorauszahlungen bucht dann der Fiskalrechner bei dem Steuerpflichtigen sogleich monatlich ab. Da es keine geheimen Einnahmen mehr gibt, gibt es natürlich auch keine Steuerhinterziehung mehr. Im Fiskalrechner entgeht nichts. Deswegen braucht man schon lange keine Steuererklärung mehr abzugeben und der Fiskalrechner sieht die von ihm selbst berechnete Steuer gleich ein.
Peter, mein Freund, der früher einmal Steuerberater war, erinnert sich noch, dass er Mandanten hatte, für die er die Buchhaltung machte und Bilanzen oder Einnahmeüberschuss Rechnungen fertigte und diese mit der Steuererklärungen beim Finanzamt einreichte. Das gibt es aber auch schonseit vielen Jahren nicht mehr. Der Beruf des Steuerberaters ist ausgestorben. Buchhalter Steuerberater Steuerfachangestellte usw. braucht man nicht mehr. Das geht heute alles vollautomatisch. Der Fiskalrechner kennt von jedem Steuerpflichtigen jeden Weg, hier die Geldeinnahme und jede Geldausgabe. Entsprechend lassen sich leicht die steuerlich relevanten Sachverhalte aus den Datenmengen extrahieren, daraus die Steuerschuld berechnen entsprechend einziehen. Lebt der Steuerpflichtige mal über seine wirtschaftlichen Verhältnisse und gibt er in einem Monat so viel aus, dass nicht genügend für den Fiskus bleiben würde, sperrte der Fiskalrechner den Verfügungsrahmen bei dem Bankrechner. So ist sichergestellt, dass die Steuerschuld pünktlich und vollständig eingezogen bzw. umgebucht werden kann, Steuerbescheide oder die fällige Steuerschuld auch stets pünktlich und vollständig werden können. Vollstreckungsabteilungen im Finanzamt konnten seitdem fast vollständig aufgelöst werden. Steuerbescheide oder Rechtsinstitute wie Einspruch gegen Steuernbescheide gibt es schon lange nicht mehr. Für was auch? Der Fiskalrechner weiß alles und irrt sich nie. Die Steuerschuld die er einzieht, ist gleichzeitig auch der Bescheid. Da es keine Steuerberater und auch keine Fachanwälte für Steuerrecht mehr gibt, hat der Steuerpflichtige auch niemanden, den er sich wenden könnte, wenn er sich wehren möchte. Aber wer soll sich schon wehren wollen? Natürlich irrt sich der Fiskalrechner nie und seine Festsetzungen bzw. Seine Einziehung stimmt schon. Jedenfalls hinterfragt dies keiner oder traut sich keiner dies zu hinterfragen. Es wäre auch beim Finanzamt niemand da, bei dem man einen Einspruch anbringen könnte. Die Finanzämter sind längst umgezogen in dezentrale fliegende Rechenzentren. Man weiß nie genau, in welchem Rechenzentrum oder in welcher Wolke sich gerade die Daten Informationen über den betreffenden Steuerpflichtigen befinden. Es sind auch keine Beamten mehr da, die dies beantworten könnten, selbst wenn sie dürften. Die ursprünglichen Finanzämter sind längst vermietet oder verkauft an die Industrie und den Handel, die dankbar diese Büroflächen oder Verkaufsflächen für weitere Verwaltungssitze oder Bürositze oder Ausstellungs- und Verkaufsräume übernahmen. Einen Innendienst im Finanzamt, Sachgebietsleiter und Sachbearbeiter gibt es schon lange nicht mehr. Das macht alles der Fiskalrechner. Der Außendienst ist allerdings aufgestockt worden. 2015 gab es ca. 13.000 Betriebsprüfer. Heute sind es über 50.000. Das sind aber meist keine Steuerfachleute, sonder IT-Techniker, die
Die richtigen Vernetzungen und die richtigen Programmierung prüfen bzw. nachjustieren. Eine Betriebsprüfung, so wie sie es wohl früher mal gegeben haben muss, gibt es schon lange nicht mehr, da sich der Fiskalrechner nicht irrt, sowieso alle Sachverhalte kennt und nach jeweiliger individueller Leitungsfähigkeit gleichmäßig und gerecht und natürlich materiell richtig versteuert. Die Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Steuerfestsetzung und Erhebung ist damit perfektioniert. Die, die ein einfaches Steuersystem wollten, haben gezeigt bekommen, dass es auch kompliziert geht. Und mit einer Neueinspielung von Gesetzesänderungen sind binnen Sekundenschnelle bundesweit alle Steuerpflichtigen auf die neuen Gesetz umgestellt. Hochrechnungen der steuerlichen Auswirkungen von steuerlichen Änderungen sind seitdem natürlich für die Regierung und das BMF auch kein Problem mehr. Planspiele und steuerliche Auswirkungen lassen sich fast Eurogenau vorausberechnen. Aber natürlich lässt sich auch über den Chip so alles andere kontrollieren: die Mutter die Kinder, wenn diese auf dem Nachhauseweg von der Schule trödeln. So lassen sich die Kinder über den Chef anrufen, oder auch über elektrische Impulse kleine Anreize zum schnelleren rauszukommen schaffen. Auch der Ehemann kann überprüft werden, ob er wirklich Überstunden macht oder wo er sich gerade befindet. Das gilt natürlich auch andersherum für die Ehefrau. Und wenn dieser das 30. Paar Schuhe kaufen möchte, kann der Ehemann über den Chip dagegen chippen. Da bekommt „Paarchippen“ eine ganz neue Bedeutung.
Von den Banken ist auch nicht mehr viel übrig geblieben. Beratungszentren der Banken von einst sind längst vermietet an Schuhgeschäfte, Einkaufsmärkte, Friseursalons und andere Betriebe. Kapitalanlageberatung ist ein ausgestorbenes Metier. Zinsen gibt es kaum. An der Quelle wird bei den Ausschüttungen sowieso die Zinsertragsteuer abgezogen, sodass nichts Nennenswertes mehr übrig bleibt. Diejenigen, die früher mal reicher waren, mussten im Rahmen das Solidarpakt Bargeldvermögen oberhalb 50.000 € zur Hälfte zur Finanzierung der EU und verschiedener Haushaltslöcher abgeben. Das wichtigste in den Banken ist der Großrechner, der Bank-Zentralrechner. Dieser ist natürlich dem Fiskalrechner unterstellt und überträgt sämtliche Buchungsvorgänge an den Fiskalrechner gewährt dem Fiskalrechner jederzeitigen Zugriff auf seine Daten. Buchungen auf den Kunden sieht der Kunde über seinen Chip im Finger meist genauso schnell, wie der Fiskalrechner. Die neuen Chips ermöglichen es sogar, Kontoauszüge oder andere Informationen einfach an einem x-beliebigen Gegenstand sichtbar zu machen. Hält man seinen Finger nur wenige Sekunden etwa an einer Hauswand, und eine Stein ein Stück Holz oder an andere Gegenstände, so werden Kontoauszüge, oder andere gewünschte Informationen je nach Bedarf dort wie auf einen Bildschirm extrahiert, sodass man bequem Ausweise, Kontoauszüge,Ausweiskarten oder x-beliebige andere Informationen dann auf den Gegenstand lesen kann. Man kann die gewünschten Informationen auch über diesen Chip etwa auf Papier oder anderen Medien ausdrücken. Aber wofür? Den Ausdruck braucht man heute gar nicht mehr. Es wird sowieso alles elektronisch übertragen. Dem Cip sei dank. Oder sollte ich sagen, dem Finanzamt sei dank …? Den Bestrebungen alles bargeldlos, alles elektronsich zu machen, ist das alles zu verdanken. Das Finanzamt hat dieses gewaltige Rad angetrieben … das sich verselbständigte … eine Kombination aus Bequemlichkeiten, Komfort und perfekter Kontrolle bis zum absolut gläsernen Menschen .. Fluch und Segen in einem.
Mein Freund Michael hatte sich mir gegenüber einmal aufgeregt und gesagt, man müsse diesen ganzen Mist mit den Chips wieder abschaffen. Kurz darauf schmerzte ihn sein Finger mit dem Chip ziemlich. Ich wollte ihn noch fragen, ob er glaube dass das ginge. Ich hatte mir aber angesichts seines schmerzverzerrten Gesichts diese Frage verkniffen. Ich habe Michael auch schon lange nicht mehr gesehen. Ich muss mal schauen, ob ich noch Kontakt zu ihm aufnehmen kann. Über meinen Fingerchip müsste das eigentlich gehen. Ich kann kalendermäßig meine Gesprächspartner zurückverfolgen und die Gesprächsinhalte. Natürlich kann ich ihn auch anchippen. Ich hatte es jetzt schon mal versucht. Hatte aber durchgehend kein Signal an ihn gesehen. Ihm wird doch nichts passiert sein …?
Unter uns: man muss aufpassen, wenn man etwas gegen den Fiskalrechner sagt. – Aber sagen Sie es nicht weiter. Das muss unser kleines Geheimnis bleiben! – Alles was seine Macht untergräbt und alles was gegen ihn spricht, mag er nicht. Manchmal kommt es einem so vor, als könnte der Fiskalrechner auch über Leben und Tod entscheiden. Aber das ist bestimmt nur ein Gerücht. Ein ganz blödes Gerücht. In den offiziellen Verlautbarungen des Fiskalrechners gibt es dazu nichts zu lesen. Ob er durch Überfrequenzen den Herzstillstand verursachen kann? Ach was. Ich glaube das auch gar nicht. Besser denke ich gar nicht darüber nach. Wer weiß? – Vielleicht kann er meine bohrenden Fragen auch erahnen? Vielleicht komme ich dann als Knecht in die Fiskalwelt oder würde vielleicht von ihm eliminiert? Nein, nein, vergessen sie’s. Vergessen Sie es einfach. Das waren nur schlechte Tagträume. Das mit dem Chip ist schon eine tolle Sache. Das ist der Fortschritt. Ich werde Michael hier bestimmt bald wiedersehen. Vielleicht macht der Chip ja auch bloß eine kleine Gehirnwäsche, ein Mindchipping …. Man muss ja nicht gleich das Schlimmste befürchten … dann kommt Michael nach seinen schlichten und falschen Gedanken wieder als neuer Mensch zu mir nach einer kleinen Gehirnwäsche … der Chip und der Fiskalrechner machen es möglich ….
Sie brauchen Hilfe im streitigen Steuerrecht? Im Steuerstrafrecht? Sie haben noch Bargeld und eine Betriebsprüfung? Oder Sie haben eine Kassennachschau und wissen nicht, was tun … oder sie befürchten alsbald eine Kassennachschau und brauchen eine Schulung, ein Coaching, wie Sie sich verhalten müssen, wollen wissen, was der Prüfer darf und was nicht und was sie für die Nachschau bereit halten müssen … ? Dann rufen Sie jetzt an: den Spezialisten für Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen und Zollfahndungen, der Vollprofi im streitigen Steuerrecht und im Steuerstrafrecht: RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, 0611-890910 oder kanzlei@drburkhard.de, bundesweit tätig! Der weitesteWeg lohnt sich.
Und: Schauen Sie doch auch mal bei: www.streitiges-steuerrecht-burkhard-steuerstrafrecht.de rein ….