Alois, der Bauunternehmer
(oder: Gedanken zu FG Münster, Beschluss vom 23. Juni 2015 , Az.: 1 V 1012/15 L ):
Alois ist Gesellschftergeschäftsführer einer größeren Baufirma. Der Firma geht es gut. Nein sehr gut. Nein, eigentlich ist es zu wild, es tobt das Chaos, es boomt. Er kann zwar Preise durchsetzen wie noch nie, da wegen der niedrigen Zinsen viel zu viel Bauwillige da sind und die Baufirmen nicht so schnell nachkommen, wie es die Bauherren wünschen. Wie es momentan überhaupt überall aufgrund der niedrigen Zinsen im Baubereich boomt. Ein Auftrag nach dem anderen kommt herein. Er soll ein großes Geschäftshaus in einer großen Stadt bauen. Über 2.000 qm Ladenfläche im EG, mit 3 Untergeschossen, 2 davon Tiefgaragen und eins mit Kellern und Technik, darüber 2 Etagen Büroräume, dann darüber 2 Stockwerke Wohnungen, obendrauf Penthauswohnungen. Ein zwanzig Millionen-Projekt. Dann kommen mehrere andere Baustellen dazu: Ein Firmen-Bürotrakt soll erweitert werden, ein altes Bürogebäude abgerissen und ein Hochhaus mit 9 Stockwerken für eine Versicherung gebaut werden. Alois weiss nicht mehr, wie er das alles bewerkstelligen soll. Er hat zwar zwei Prokuristen, es ist trotzdem zu viel. Die Verträge sind unterschrieben, teilweise mit erheblichen Konventionalstrafen, wenn die Arbeiten nicht rechtzeitig fertig werden. Weitere Mitarbeiter sind am Markt nicht zu bekommen. Der Markt ist wie leergefegt. Längst wäre das alles nicht mehr ohne Subunternehmer zu schaffen. In den hereingenommenen Verträgen wird teilweise die Beschäftigung von Subunternehmern ausdrücklich verboten. Aber das liest er schon lange nicht mehr. Das hat er auch noch nie ernst genommen. Wer könnte es ihm verbieten, einen Teil der Aufträge weiterzugeben, wenn er das nicht alles schafft? Wie heißt es so schön: Unternehmerchancen und Unternehmerrisiken … Und das Kleingedruckte interessiert ihn nicht. Und wenn mal einer der Subunternehmer gefragt wird, bei wem er arbeitet; bei Alois natürlich. So einfach ist das. Und schon sind die Auftraggeber zufrieden. Na ja, wenn die halt beschissen werden wollen, bitte sehr. Dabei könnten die Auftraggeber das doch ganz leicht prüfen: die Subunternehmer kommen mit eigenen Autos, haben nicht die Arbeitskleidung von Alois Truppe und Werkzeug bekommen die auch nicht von ihm und seiner Truppe. Sie können es allenfalls bei seinen Polieren kaufen: eine Kelle, einen Zimmermannshammer, Zollstock, Holzbleistifte und Taschenmesser, auch Sicherheitsschuhe und Helme hat er immer ein paar mehr da in verschiedenen Größen, die dann seine Vorarbeiter verkaufen können. Wenn die Bauherren oder deren Architekten mal aufpassen und hinsehen würden, dann würden sie genau erkennen, wer zu Alois gehört und wer Sub ist. Aber die sind ja viel zu blöd, zu arrogant, die gucken ja gar nicht aufmerksam hin. Fragen nur nach dem Kleingedruckten und ob alles Mitarbeiter von Alois sind. Also sagen alle ja – aber in Wahrheit ist es anders.
Es ist einfach zu viel. Zu viel Arbeit. Sein Schreibtisch ist längst überflutet mit Anfragen und Aufträgen. Er müsste Aufmasse machen, Rechnung nachkalkulieren. Dann liegen da zwei Schriftsätze von seinem Anwalt, überflüssige Rechtsstreitigkeiten, aber auch darum muss er sich kümmern, Korrektur lesen, frei geben oder notfalls einen Termin beim Anwalt ausmachen, damit das nicht in die Hose geht. Dann liegen da ein paar Strafzettel seiner Mitarbeiter, Falschparken, einer ist mit dem LKW geblitzt worden, gleich drei mal an einem Tag, di eKamera muss gut versteckt gewesen sein. Es war bei viel, alles so um die 60 km/h in dem Vorort, 50 km/h waren erlaubt … 3 Mal … aber das halt der selbst. Das zahlt nicht Alois … und ein paar warten noch auf Angebote. Das macht er am Sonntag. Und er muss jeden Tag auf die Baustellen, sehen was sein Jungs machen .. seine Jungs und seine 2 Mädels. Seit 3 Jahren hat er auch zwei Mädels bei den Malern mit auf den Baustellen. Geht ganz gut. Aber wie soll das Alois sonst schaffen, wenn nicht mit Subunternehmern? Natürlich inseriert er immer wieder mal, dass er Maurer, Stahlbetonbieger, Kanalbauer, Stahl- und Stahlbetonbauer, Rohbaupoliere, Verputzter, Estrichleger, Baugeräteführer, Rohrleitungsbauer, Elektriker, Fliesenleger Trockenbaumonteure, usw. einstelle. Auch bildet er aus. Er hat jetzt fast 50 Mitarbeiter. Als er die Firma von seinem Vater vor 15 Jahren übernahm, waren es nur 8 gewesen. Die Resonanz auf die Stellenausschreibungen war nicht so stark, wie eigentlich benötigt. Und viele, die kamen, gingen wieder oder wurden gegangen oder waren gar nicht zu gebrauchen … Vom Arbeitsamt kommen auch immer wieder mal ein paar MItarbeiter. Da ist aber selten was Gutes dabei. Da blieb ihm nicht viel anders übrig, als Subunternehmer zu beauftragen. Da verdiente er immer noch ein paar Euro an dem Auftrag, aber er wurde wenigstens pünktlich fertig. Alois gab den Fristendruck an seine Subs natürlich weiter. Meist behielt er genug ein, so dass die dann schon pünktlich fertig wurden. Die wollten ja auch ihr Geld haben. Ein knallhartes Geschäft. Aber wenn Du nicht gefressen werden willst, dann musst Du knallhart sein.
Dann irgendwann, eines morgens um kurz nach sieben, sperrte der Zoll alle Baustellen gleichzeitig. Überall Zoll- und Steuerfahndung. Großrazzia. Und das bei ihm…! So groß war er doch nicht. Sein Steuerberater sagte, die Zahlen wären in Ordnung. Alles würde passen. Nirgends gäbe es Auffälligkeiten! Und jetzt der Zoll! Zufall? Wer glaubt da schon an Zufälle?
Im Büro, beim Steuerberater, auf allen Baustellen. Überall Zoll. Zollfahndung. Ein ganzes Heer von Blau-Grün. Polizei und Zoll. Alles hermetisch abgeriegelt. Verdacht auf Schwarzarbeit. Einige Polizisten hatten sogar Maschinengewehre dabei. Die spinnen ja völlig, dachte Alois.. Was glauben die denn, was die hier finden? Terroristen? Bomben? So ein Quatsch! Nur Bauarbeiter! Aber vielleicht hatten ja einige von denen mal einen Hammer nachgeworfen bekommen – das kann auf einer Baustelle schon mal passieren… und jetzt hatten die Angst ..? Deswegen so ein Aufgebot?
Auf den Baustellen gab es am Tag der Durchsuchung viele Arbeiter, die keine Papiere hatten, teilweise nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis, die nicht angemeldet waren, einige ganz ohne Ausweispapiere, so erfuhr Alois später. Einer wurde sogar per Haftbefehl gesucht und gleich festgenommen. Wegen einer Vergewaltigung oder so was, wurde Alois später gesagt. Er kannte den Typen nicht. Hatte ihn nicht eingestellt. Das musste einer von den Subs sein. Dass Einige rannten und fliehen wollten, berichtete ihm ein Vorarbeiter. Aber die Baustellen waren abgeriegelt. Zoll und Steuerfahndung hatten eine undurchlässige Wand aufgebaut und die, die rannten, wurden zuerst kassiert, kurz kontrolliert und wenn sie keine Ausweise hatten, gleich in Busse verfrachtet und aufs Revier gebracht. Er sah die Situationen vor seinem inneren Auge, als er das alles am nächsten Tag von seinen Vorarbeitern und Baustellenleitern brühwarm in allen Details berichtet bekam … er sah es förmlich vor sich, wie sich die Busse mit verhafteten Arbeitern füllten …
… und Alois sah einige Herren im Empfang seines Bürogebäudes mit der Judith, seiner rothaarigen Empfangsdame diskutieren. Gleich würden die bei ihm sein. Behördentypen. Der Anzug des einen war teurer, aber nicht wirklich edel. Das war bestimmt der Chef. Vielleicht Staatsanwalt. Der andere bestimmt der Chef vom Zoll.
Einige der verhafteten Arbeiter wurden dann später abgeschoben, wie er später erfuhr, einige wurden dann nach ein paar Stunden oder nach einem Tag, teilweise gegen Kaution wieder laufen gelassen.
Der bessere Anzug und der billigere kamen zu ihm ins Büro. Staatsanwalt und der Fahndungsleiter. Hatte Alois doch gleich richtig erkannt. Sie stellten sich vor und legten einen Durchsuchungsbeschluss vor, der vom Zoll wies sich aus. So sahen die auch aus. Er war vielleicht erst seit einer knappen halben Stunde im Büro. Sie zeigten ihm den Durchsuchungsbeschluss, fragten ihn nach den Lohn- und Buchführungsunterlagen und den Personalkonten und Anmeldungen und verboten ihm zu telefonieren. Er fragte den Staatsanwalt, was sie eigentlich von ihm wollten. Der erläuterte, dass der Verdacht der Lohnsteuerhinterziehung und des Sozialabgabenbetruges vorläge. Wieso das denn, fragte Alois. Der Fahndungsleiter meinte, dass sie einen Tipp bekommen hätten. Alois lachte nur trocken. Irgend so ein Neidhammel, irgend so ein Arschloch, das mir den Erfolg nicht gönnt. Steht wahrscheinlich da draußen und lacht sich tot, dass bei mir die Baustelle steht. Vielleicht sogar einer, der Interesse hat, dass irgendwann die Baustelle nicht rechtzeitig fertig wird, damit er Konventionalstrafen geltend machen kann und nicht den vertraglich vereinbarten vollen Preis zahlen muss? Wer war es, fragte er den Fahndungsleiter, wer hat mich angehängt? Wer ist das Arschloch? Der Fahndungsleiter lächelte schräg und meinte, das könne und dürfe er nicht sagen. Steuergeheimnis. Alois zockt zurück: Denunziantenschützer. Statt ehrbare Arbiter und Bürger zu schützen – das könnt ihr, sonst aber auch nichts! Der Staatsanwalt schaltet sich ein und empfiehlt Alois sich zum mäßigen. Er könne auch anders. Außerdem sei eh alles klar. Dass sinnvollste sei, dass Alois ein Geständnis ablege. Erleichtern sie ihr Gewissen. Umso schneller ist es vorbei. Es gibt dann erheblichen Rabatt. Alois will seinen Anwalt sprechen. Der Staatsanwalt schüttelt den Kopf: nicht jetzt. Ein Anwalt hilft Ihnen jetzt auch nicht. Der ist nur teuer und verschlimmert für Sie die Lage. Reden Sie jetzt. Ein Geständnis kommt immer gut. Reden erleichtert. Ich sehe doch, wie Sie leiden. Erleichtern Sie Ihr Gewissen und reden Sie jetzt und machen Sie dem rechtswidrigen Treiben ein Ende. Ein umfassendes Geständnis wird immer strafmildernd berücksichtigt. Alois stiert ihn entsetzt mit offenem Mund an, völlig verständnislos und raunzt den Staatsanwalt dann ziemlich rüpelhaft an: was er glaube, wer er ist und wieso Alois ein Geständnis ablegen solle? Er habe nichts zugestehen!
So geht das eine Zeit lang hin und her. Ein heftiger Psychokrieg. Aber Alois ist knallharte Verhandlungen gewohnt. Er lässt sich nicht aus der Ruhe bringen. Schon gar nicht von so einem Anzugsträger. Er hat sich nichts vorzuwerfen. Seine Firma ist sauber. Hat schon ein paarmal Durchsuchungen mitgemacht. Mal ging es gegen Subunternehmer, einmal gegen einen Bauherren, einmal gegen einen Buchhalter von ihm wegen Kinderpornos, und auch schon ein paar mal vom Zoll wegen illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit. Dazwischen immer wieder Steuerprüfungen, Prüfungen von den Krankenkassen bzw. Der Rentenversicherung, der DRV. Immer wieder mal ein paar Kleinigkeiten, mal 1.000 €, mal 36 €, mal rund 7.000 € zu DM-Zeiten ich mit einem Nullergebnis. Aber alles immer nur Kleinkram. Nie ist was ernsthaftes gefunden worden. Das letztes Mal hatten sie dann aus Verzweiflung sein Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß auseinandergenommen und schon versucht, ein Steuerstrafverfahren wegen des angeblich falschen Fahrtenbuches anzuhängen. Fünft Fahrten sollen falsch gewesen sein, 2 oder 3 Tankbelege sollen gefehlt haben bzw. Tankstops nicht eingetragen gewesen sein. Da kam aber auch nichts bei raus. Hat dann die 1- Prozent -Regelung nach bezahlen müssen und 5.000 € an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen müssen. Aber mit Schwarzarbeit hatten die nichts gefunden. Da hat er auch nichts mit am Hut. Also fauchten sich hier der Staatsanwalt, der Fahndungsleiter und er sich immer wieder an. Er versuchte dem Staatsanwalt und dem Fahndungsleiter klarzumachen, dass dies nicht alles seine Mitarbeiter bilden, sondern viele bei Subunternehmerfirmen beschäftigt seien. Der Staatsanwalt fragte nach den Namen der Subunternehmerfirmen. Viele konnte Alois aus dem Kopf sagen. Aber der Fahndungsleiter lachte teilweise nur und winkte ab: „die kennen wir schon, die gibt’s gar nicht“ … oder … „gegen die läuft ein Ermittlungsverfahren von den Kollegen aus Würzburg“ … oder …„da sind die Kollegen Frankfurt dran“ … oder „der ist schon seit Ewigkeiten abgetaucht, den suchen wir schon per Haftbefehl“. Alois glaubte das alles nicht. Das war doch nur Show, um ihn einzuschüchtern. Aber die Tricks im Verhandlungsgeschäft kannte er natürlich. Die Formulierungen waren mir zwar anders, aber das Pokerface und die knallharten Drohgebärden kannte er zu genüge. Er wäre nicht so weit gekommen, wenn er sich jedes Mal Angst machen ließe oder einschüchtern ließe. Die härteste Verhandlung war in der als Subunternehmer sich mit ihm in einem Baucontainer eingeschlossen hatte und eine Pistole auf den Tisch legte und Geld wollte: die erste Drohung war, „Geld oder ich knall Dich ab“, später ging es dann mit den Sprüchen weiter wie „hier kommt nur einer lebend raus“ bis zu der Androhung, dass sich das Unternehmen selbst erschießen würde dann nach rund 18 Stunden war auch dieser Verhandlungsmarathon zu Ende und sie sich geeinigt, gemeinsam zur Bank zu fahren und die Hälfte der offenen Forderungen an den Subunternehmer bar zu bezahlen. Eine Strafanzeige hatte er damals nicht gestellt, weil der Subunternehmer doch weiterarbeiten sollte. Schließlich musste die Baustelle doch fertig werden. Und wenn er das damals überstanden hatte, konnte das heute auch nicht so schlimm sein.
Der Fahndungsleiter wurde dauernd angeklingelt, konnte sich sowieso nicht auf ein Gespräch konzentrieren und der Staatsanwalt kümmerte sich dann auch um die Abläufe draußen, stolzierte im Hof umher und kommandierte lediglich zwei Fahnder ab, die alles bewachen sollten bzw. sich in den Räumlichkeiten mal umsehen sollten. Immer sowieso klar, dass Sie heute hier alle Papiere mitnehmen würden und hinterher sein wäre. Dann müsste sich sein Anwalt wieder darum kümmern, dass die ganzen Baupläne und Bauunterlagen wieder zurückkämen, damit sie weitermachen könnten. Mittlerweile müsste der Zoll Steuerfahndung doch gelernt haben, dass sie nicht alles einpacken können bzw. Es alsbald dann wieder herausgeben müssen. Unsinnige Drohgebärden, die nichts bringen. Papier wird dann kartonweise hin- und hergebracht, ohne dass es Sinn macht. Teure Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Besondere auf dem Bau beschäftigen, dann würden sie wenigstens produktiv arbeiten. Aber wahrscheinlich sind die auch da nicht zu gebrauchen, dachte Alois verärgert.
Etwa nach 1 Stunde durfte er seinen Anwalt anrufen. Der kann dann auch bald. Konnte aber auch nichts ausrichten. Die Durchsuchungsmaßnahmen und die Beschlagnahmung en wurden trotzdem durchgeführt. Aber das wusste alles ja vom letzten Mal. Schien aber diesmal scharfer zu sein. Oder es war einfach eine Truppe, die härter drauf war. Alle Mitarbeiter wurden namentlich erfasst. Die, die keine ordnungsgemäßen Papiere hatten wurden gleich in Bussen vernommen. Es mussten mindestens 20 VW Busse gewesen sein: Überall saßen mindestens zwei Vernehmungsbeamte und vernahmen die einzelnen Mitarbeiter. An Arbeiten war natürlich nicht mehr zu denken. Wie sollte er nur die verlorene Zeit wieder aufholen?
Das ist schon lange her … die Anklageschrift liegt jetzt gegen ihn vor und steuerlich soll er persönlich wegen der angeblich vorsätzlichen Nichtabführung der Lohnsteuer in Haftung genommen werden …
In dem Lohnsteuerhaftungsbescheid gegen ihn liest er dann zu seinem Erstaunen:
Die Arbeitsnehmer der Subs seien ihm als eigene zuzurechnen. Die Subs seien vernommen worden und die hätten geleugnet: das wären nicht ihre Arbeitnehmer, das wären alles seine Arbeitnehmer. Sie seien nur vorgeschoben. Sie würden nur Scheinrechnungen schreiben. Sie seien missbraucht und vorgeschoben worden. Dann heißt es in dem Haftungsbescheid wörtlich weiter:
„Es entspricht zunächst allgemeinen Gepflogenheiten im illegalen Teil der Baubranche, dass Abdeckrechnungen in erster Linie dazu genutzt werden, um buchhalterisch Schwarzgeld zu generieren, welches dann wiederum zum Einsatz von eigenen Arbeitnehmern als Schwarzarbeiter (deren Aufwand naturgemäß keinen Eingang in die Finanzbuchhaltung finden kann) genutzt wird. Auf diese Weise wird versucht, den aus einem legalen Arbeitnehmereinsatz resultierenden Lohnnebenkosten, Lohnzusatzkosten und arbeitnehmerbedingten Fixkosten als besonders aufwandintensiven Faktoren aus dem Weg zu gehen. Die Abdeckrechnungen erteilenden Servicefirmen besitzen dabei typischerweise das rechtliche Gerüst einer offiziell am Markt agierenden Firma (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, Unbedenklichkeitsbescheinigung etc.), sind tatsächlich jedoch wirtschaftlich inaktiv. Durch das Verbuchen entsprechender Abdeckrechnungen (fingierter Fremdleistungen) werden die eigenen (schwarz eingesetzten) Arbeitnehmer eines Unternehmens dann im Ergebnis zu Arbeitnehmern des Nachunternehmens, Lohnaufwand wird mithin in vermeintlich bezogene Fremdleistungen um deklariert.
Diese Vorgehensweise hat nicht nur die skizzierten wirtschaftlichen Vorteile, sondern bietet dem die Abdeckrechnungen nutzenden Unternehmen im Falle etwaiger Kontrollen durch die Zoll-, Steuer- und Strafverfolgungsbehörden zusätzlich die Möglichkeit, bei der Frage nach der konkreten Ausführung der gegenüber den eigenen Auftraggebern tatsächlich erbrachten Leistungen auf eine außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegende Kette von Nachunternehmen zu verwiesen, um sich auf diese Weise pauschal dem Haftungsrisiko des Arbeitgebers beim Einsatz von Schwarzarbeit zu entziehen. Bei genauer Betrachtung widerspricht eine derartige Argumentation jedoch der wirtschaftlichen Vernunft. Denn es dürfte aus der Sicht des die Nachunternehmerkette in Gang setzenden Unternehmens (hier der Antragstellerin) von vorneherein unrealistisch sein, auf legalem Wege erbrachte Subunternehmerleistungen über eine ganze Kette an Nachunternehmen hinweg zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen einkaufen zu können (erst Recht angesichts der Vorgaben zum Mindestlohn). Denn die besonders aufwandintensiven Faktoren (Lohnnebenkosten, Lohnzusatzkosten und arbeitnehmerbedingten Fixkosten) würden – jedenfalls im legalen Bereich des Baugewerbes – notwendigerweise auch an irgend einer Stelle der Nachunternehmerkette anfallen. Vor diesem Hintergrund spricht – wirtschaftlich betrachtet – Einiges dafür, dass der Verwender von rechtswidrig eingekauften Abdeckrechnungen das darin verschleierte Kapital selbst zum Einsatz von Schwarzarbeitern nutzt, um die skizzierten wirtschaftlichen Vorteile im eigenen Betrieb zur Geltung kommen zu lassen.“ (FG Münster, Beschluss vom 23. Juni 2015 – 1 V 1012/15 L –, juris.)
Alois schüttelt den Kopf. Er weiß nicht, ob er lachen oder weinen soll. So in Unsinn, sagt er. Die haben ja gar keine Ahnung! Diese Argumentationskette ist so blöd, dass ich gar nicht weiß, was ich dazu noch sagen soll. Er liest das Schreiben noch mal. Ganz langsam. Er liest kaut, Satz für Satz. Dann sagt er zu sich selbst, laut und akzentuiert redend, als hätte er Zuhörer, denen er es erklären muss: Wenden wir uns einmal dem ersten Gedanken zu: Die Ausgangsrechnungen an Subunternehmer sollen angeblich Abdeckrechnungen sein, die angeblich bar bezahlt werden und die in Wahrheit dann Barzahlungslöhne bzw. Zuschläge für die eigenen Mitarbeiter sein sollen. Warum wird dann aber Lohnsteuerklasse VI – die teuerste- angesetzt? Wenn es Zuschläge für die eigenen Mitarbeiter sein sollen, lässt sich von diesen die Lohnsteuerklasse jeweils ermitteln bzw. auch ermitteln, wie viele von diesen die Lohnsteuerklasse eins, wie viele nur Steuerklasse drei, vier oder fünf oder sechs haben. Dann wäre anteilig die Lohnsumme auf die jeweiligen Lohnsteuerklassen aufzuteilen, wenn man durch Befragen nicht herausbekommt, wer die Überstunden und Samstags-und Sonntagsarbeit gemacht hat. Es waren doch eh immer dieselben fleißigen …!
Und warum werden die mir zugerechnet? Ich habe doch mit den Subs Werkverträge und Rahmenverträge ….? Warum soll ich für deren Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen?
Un dann: Wenn es aber Zuschläge für Nachtarbeit oder Samstagsarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit zumindest teilweise wären, sind natürlich diese Zuschläge (zumindest teilweise) lohnsteuerfrei und von Sozialabgaben befreit.
Denn Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die neben dem sogenannten Grundlohn gezahlt werden, sind nach § 3b EStG begrenzt steuerfrei. An gesetzlichen Feiertagen bleibt ein Zuschlag bis zu 125 Prozent zum Grundlohn ohne Steuerbelastung; auch Sozialversicherungsbeiträge werden insoweit nicht erhoben.
Und Feiertagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Sonn- oder Feiertag folgenden Tags. Der Zuschlagssatz gilt nur soweit der für die Berechnung maßgebende Stundengrundlohn 50 Euro nicht übersteigt.
Zuschläge beim Zusammentreffen von Feiertagsarbeit und Nachtarbeit haben eine besonderes hohe Steuer- und Beitragsfreiheit, doziert Alois: Wird an Sonn- und Feiertagen zusätzlich noch Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) geleistet, kann dem Arbeitnehmer neben dem Feiertagszuschlag auch noch der Nachtarbeitszuschlag gezahlt werden. Steuer- und beitragsfrei sind Nachtarbeitszuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns. In den „Feiertagsnächten“ ergibt sich damit ein steuer- und beitragsfreier Zuschlagsatz von 150 Prozent bzw. sogar 175 Prozent in z.B. der Mainacht. Fällt der 1. Mai auf einen Sonntag, werden Sonn- und Feiertagszuschlag nicht nebeneinander gewährt; steuerlich gilt nur der höhere Feiertagszuschlag von 150 Prozent.
So lässt sich aber dann nicht nur die richtige Lohnsteuerklasse ermitteln, wenn man dieser These der Steufa bzw. des HZA folgt, dass die wahren Zahlungsempfänger die eigenen Mitarbeiter sein sollen, sondern es lässt sich auch der Anteil der Sozialabgaben-beitragsfreien und lohnsteuerfreien Stunden so berechnen.
Warum soll also eine Lohnsteuerklasse VI ohne beitragsfreie und lohnsteuerfreie Stunden bei einer Schätzung bei Schwarzarbeit angesetzt werden? Es muss doch, wenn es hier um die Mehrarbeit der eigenen Mitarbeiter geht, denknotwendig zu Nachtarbeit und zu Samstags- bzw. Sonntagsarbeit geführt haben.
Dann gibt es noch einen ganz anderen Gedanken der Alois beschäftigt: die eigenen Mitarbeiter stünden doch als Zeugen zur Verfügung und wenn sie den Lohn erhalten haben, wäre der doch bei Ihnen zu versteuern. Seine Mitarbeiter wären Gesamtschuldner mit ihm, wenn der Lohn von ihm an diese bezahlt worden wäre. Möglicherweise wären sie sogar vorrangig heranzuziehen, da sie die eigentlichen Steuerschuldner sind und sie doch bei den Schwarzgeldzahlungen dann genauso mitgemacht haben. Warum werden dann keine Haftungsbescheide gegen die Mitarbeiter ausgebracht bzw. keine geänderten Steuerbescheide an die Mitarbeiter versandt?
Und warum werden Mitarbeiter nicht vernommen? Die müssen doch dann alle sich gegenseitig beschuldigen und das System dann so bestätigen, was hier einfach unterstellt wird. Geht aber nicht Ermittlung vor Unterstellung? Es müsste doch ein einfaches sein, seine Mitarbeiter zu befragen, wer sonst noch auf den Baustellen gearbeitet hat. Kennen die keine anderen Mitarbeiter und waren sie selbst unterwegs, dürfte die Arbeitsthese stimmen, dass die Gelder aus Abdeckrechnungen für ihren Lohn waren. Dann kann man aber den Lohn umrechnen und die Mitarbeiter in Haftung nehmen. Wenn das aber so ist, warum lässt man dann die Mitarbeiter ungeschoren davonkommen? Sie sind doch die eigentlichen Steuerschuldner und Nutznießer dieser Schwarzgeldzahlungen? Und obwohl man den Empfang der Schwarzsender bei ihnen ermittelt zu haben glaubt, macht man nichts? Steuerlich nicht und steuerstrafrechtlich nicht? Rechtsbeugung? Strafvereitlung im Amt? Oder hat das was mit Steuergerechtigkeit zu tun, das Alois bloß noch nicht erkennen kann? IAlois schüttelt den Kopf, als wolle er wirre Gedanken wegwischen, aus seinem Kopf herausschütteln. Er kann das alles noch nicht verstehen … er schaut ungläubig auf di eZeilen in dem Brief …
Und wenn das nun anders ist?, fragt sich Alois. Sind es vielleicht doch fremde Kolonnen oder vielleicht doch die Kolonnen von Subunternehmern? Und wenn das so ist, warum befragt man die nicht?
Und wenn ich das Schreiben zur Inhaftungnahme richtig verstehe, glauben die nur nicht an dir Existenz von „Subunternehmern“, weil das angeblich keinen Sinn macht, dass mehrere Subunternehmer hintereinander geschaltet sind. Das hat Alois nun gar nicht verstanden. Das FA glaubtcoffenbar, dass auf jeder Stufe der Unternehmer Arbeitslohn entstehen würde und bezahlt werden müsste, wenn ich das richtig verstanden habe. Deswegen glaubt das FA, dass eine solche Kette von Subunternehmern hintereinander wirtschaftlich keinen Sinn macht. Das ist aber doch nicht so. Wenn ein Generalübernehmer einen Auftrag erlangt und 48 € pro Stunde abrechnen kann, kann er doch die Ausführung des Gewerks zu jedem anderen günstigeren Preis weitergeben, und verdient dabei und setzt kein Personal ein. Er setzt dann z.B. keinen einzigen Mitarbeiter ein und gibt das Gewerk für 46 € pro Mann und Stunde weiter. Er verdient damit zwei Euro pro Stunde und pro Mann, ohne einen einzigen eigenen Arbeitnehmer einzusetzen. Wenn der Subunternehmer nun einen Subsub 1 für 44 € pro Stunde und Mann einsetzt, verdient jetzt der Subunternehmer 1 zwei Euro pro Stunde und Mann, ohne auch nur einen einzigen Mitarbeiter einzusetzen. Wir können das jetzt mit dem Subsub 2 und Subsub 3 bis zum Subsub 7 oder 11 oder noch weiter durchspielen, sagt Alois etwas aufbrausend in den Raum an einen dorfstehenden imaginären Gesprächspartner. Auf allen Ebenen fällt natürlich keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an. Erst die letzte Ebene, die tatsächlich einen Mitarbeiter einsetzt, muss für diesen natürlich die gesetzlichen Lohnsteuer-und Sozialabgaben abführen. Und der letzte, der den Mitarbeiter einsetzt, muss auch noch den Mindestlohn berücksichtigen und will wahrscheinlich auch noch einen Gewinn machen. Wenn der jetzt 9 Euro pro Stunde dem Mitarbeiter netto auszahlt, sind hier nun und Lohnnebenkosten von ca. 50 % aufzuschlagen, sodass wir hier auf ca. 13,50 € Bruttoarbeitslohn pro Stunde kommen. Sofern er also mehr als 13,50 € für diesen Mitarbeiter kassiert, macht auch der letzte in der Reihe ein Geschäft. Warum sich nun die Einschaltung von mehreren Subsubs nach Auffassung des FA nicht rechnen können soll bzw. warum dieses denn nicht funktionieren soll, hat Alois nicht verstanden. Da muss er beim HZA bzw. FA noch mal in Ruhe nachfragen …
Ähnliche Probleme? Fragen zum streitigen Steuerecht? Zum Steuerstrafrecht? Zu Betriebsprüfungen oder zum Steuerstrafrecht oder Zollstrafrecht? Dann rufen Sie jetzt an: 0611-890910, Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, der Spezialist im Steuerstrafrecht
Nachsatz: die Geschichte ist wie alle anderen auch natürlich frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind nicht beabsichtigt und wären rein zufällig. Meinen Alois gibt´s gar nicht … oder vielleicht doch? Er kann so viele Gesichter und Namen haben … kennen Sie vielleicht einen Alois? Ein Stückchen Wahrheit ist aber meist dran: sie ist dem Urteil des FG Münster entlehnt: FG Münster, Beschluss vom 23. Juni 2015 , Az.: 1 V 1012/15 L, Tz 99.
There are 2 comments on this post
Als zivil- und insolvenzrechtlich interessierter Leser kann ich dazu nur eines sagen: Alois muss vom Markt!
Ein Unternehmer, der das Kleingedruckte nicht liest? Nicht schön, aber okay. Ein Unternehmer mit zwei Prokuristen, der keinen dafür einstellt (und nach dem Charakterbild zwischen den Zeilen sich von dem nichts sagen lassen würde): Das geht gar nicht! Das ist betriebswirtschaftliches Balancieren am Abgrund, um mal eine Metapher des IX. Zivilsenates des BGH zu bemühen.
Ein Unternehmer, der seine Expansion von 8 auf 50 Mitarbeiter auf kalkuliertem Vertragsbruch gegenüber den Auftraggebern aufgebaut hat. Aha, schämt er sich? Okay, naive Frage, natürlich ist Alois stolz auf sich.
Finanzbeamte und Staatsanwälte werden ja manchmal als Geier dargestellt. Im Tierreich sorgen die für…
ich distanziere mich von den hier veröffentlichten Meinungen anderer. Ich sehe mich nicht als Zensor. Ich habe den Kommentar von „Solkan“ unverändert hochgeladen. Ich respektiere die Meinungsfreiheit und freue mich über den Mut Anderer ihre Meinungen frei heraus zu sagen und und bin gespannt, ob es andere Ansichten oder weiter bestätigende oder divergierende zu meinem kleinen Fall des Alois gibt … muss er weg? Sind Staatsanwälte Geier, die das Aas beseitigen? Sind Unternehmer Aas? Was tun wir ohne den Mittelstand und berechtigen (vorsätzliche) Fehler Unternehmen weg vom Markt zu fegen? Sind trotz aller Fehler das nicht Stützen des Staates und wichtige Beitragszahler und trotz aller zu berichtigender Fehler nicht die Stützen unseres Bruttoszialaprodukts und Steueraufkommens? Und muss nicht ein erwischter Steuersünder nachzahlen nebst Zinsen und verdient der Staat daran nicht hervorragend? Verteufeln oder unterstützen? Zerstören oder Leben lassen? Auf den richtigen Weg zurückbringen oder Abschaum und Gebranntmarkt? Für immer ins Aus mit denen? Resozialisierung? Vergebung? Oder: Gemeinsam schaffen wir das? Was meinen Sie? Und was machen wir mit Fahndern und Staatsanwälten die Fehler machen: auch alle vernichten? Müssen die dann auch weg? Oder machen die keine Fehler? Fragen über Fragen? Ich kann das alles gar nicht beantworten. Haben Sie eine Meinung dazu? In diesem Sinne bin ich gerne Moderator einer sachlichen und interessanten Diskussionsrunde …nur eine Bitte: ohne Beleidigungen und Hähme … Bleiben Sie sachlich und sagen Sie Ihre Meinung …