Steuerhinterziehungsverdacht bei Spielhalle
Ordnungsmäßigkeit der Kassengrundaufzeichnungen
Bei der Überprüfung einer Spielhalle kommt steuerlich häufig ein Steuerhinterziehungsverdacht auf. Im Fokus der Prüfung steht natürlich die Vollständigkeit der Erlöserfassung. Damit werden in dem Prüfungszeitraum die Kassen Grundaufzeichnungen besonders analysiert. Wie sehen die Kassenstreifen der Geldgewinnspielgeräte aus? Woher kommt das Geld für die Nachfüllung der Röhren? Ist eine jederzeitige Kassensturzfähigkeit gegeben? Sind Kassenbücher ordnungsgemäß geführt? Die Anfangs- und Endbestände müssen bei dem Kassenbuch und in den Kassengrundaufzeichnungen jeweils korrekt wiedergegeben sein. Ist immer ein Zählprotokoll vorhanden? Sofern hier schon Fehler in den Kassengrundaufzeichnungen vorhanden sind, ist schnell ein Verdacht der Steuerhinterziehung bei dem Betrieb der Spielhalle gegeben.
Die Auslesestreifen der Geldgewinnspielgeräte
Die Auslesestreifen der Geldgewinnspielgeräte müssen vollständig vorhanden sein. Diese müssen mindestens alle sechs Wochen ausgelesen werden. Wird ein langer Auslesestreifen oder nur ein kurzer aufbewahrt? Wie viele Geldspielgeräte sind gekauft/geleast oder gemietet? Sind tatsächlich für alle Geldspielgeräte die Auslesestreifen vollständig vorhanden? Sind eventuell weitere Geldgewinnspielgeräte bei Gastwirten aufgestellt? Der Prüfer analysiert, ob die Erlöse aus den dort aufgestellten Geldgewinnspielgeräten in der Buchführung erfasst wurden. Sind die Auslesestreifen bei den außerhalb der Spielhalle aufgestellten Geldgewinnspielgeräten vollständig vorhanden? Gibt es eventuell illegal erworbene Geldgewinnspielgeräte? Durch eine Sichtkontrolle ob in Nebenräumen oder Kellerräumen weitere Geldspielgeräte hängen, wird die Anzahl der vorhandenen mit den nach Buchführung vorhandenen Geldgewinnspielgeräten abgeglichen. Ergeben sich aus Reparaturrechnungen oder aus Gerätenummern Erkenntnisse darüber, dass es weitere Geldgewinnspielgeräte gibt? Werden solche Manipulationen festgestellt, wird in den Betrieb der Spielhalle vorgeworfen.
Kurzstreifen
Die sogenannten Kurzstreifen bei den Auslesestreifen bedeuten keine vollständige ordnungsgemäße Belegablage. Denn die Auslesestreifen enthalten alle einen langen ausführlichen Statistikteil. Wenn dieser fehlt spricht das dafür, dass manipuliert wurde und man die Manipulationen dadurch verbergen möchte, dass der Statistikteil nicht mit offengelegt wird. In dem Statistikteil ist auch die sogenannte Ewigbilanz ausgewiesen, das ist eine Art grande totale Zähler. Hier werden die Vorgänge bei einem Geldgewinnspielgerät durch ein elektronisches Zählwerk erfasst. Diese Daten werden im sogenannten VDA I-Protokoll (Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V.) erfasst und können über eine Schnittstelle mit entsprechenden Auslesegeräten ausgelesen werden. Fehlt diese ewig Bilanz bzw. der Statistikteil sind die Kassengrundaufzeichnungen nicht ordnungsmäßig. Denn ein wesentlicher Teil des Auslesestreifens fehlt. Dann sind sie sicherlich konfrontiert mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung beim Betrieb der Spielhalle.
Löschung digital gespeicherter Daten
Sind die Daten digital gespeichert, dürfen diese nicht gelöscht werden. Es ist auch nicht zulässig, die Kassendaten zu löschen und dafür lediglich die Auslesestreifen aufzuheben. Umgekehrt dürfen auch nicht nur die elektronischen Daten aufbewahrt werden, wenngleich die Auslesestreifen jederzeit neu generiert werden können müssten. Wenn in den Programmeinstellungen „Auslesung mit Löschen“ eingestellt ist, werden jeweils mit einer aus Lesung die digitalen Daten gelöscht. Dieses bewusste Vernichten der steuerlich relevanten Daten führt zu einem schweren formellen Mangel der Buchführung, die zumindest die statistischen und elektronischen Prüfungsmöglichkeiten vereitelt. Die Finanzverwaltung sieht hierin einen erheblichen formellen Mangel auf der Einnahmeseite, der zur Verwerfung der Buchführung und zur Schätzung berechtigt.
Häufig nur 50-60 % angegeben, Folge: Zuschätzung 40-50 %
Häufig nimmt die Finanzberatung an, dass nur 50-60 % der Einnahmen dann angegeben werden und schlägt die anderen 40-50 %, die dann aus Ihrer Sicht (angeblich erfahrungsgemäß) fehlen, im Rahmen einer Schätzung hinzu. Damit können Sie vom Prinzip damit rechnen, wenn Sie die elektronischen Daten vernichten, dass die von Verwaltung nur etwa die Hälfte der Umsätze als erklärt ansieht und die erklärten Erlöse im Schätzungswege verdoppeln wird.
Hinterziehungsverdacht beim Betrieb der Spielhalle gegebenenfalls nur wegen Aufzeichnungsfehlern oder Vernichtung von Langstreifen /Aufbewahrungsfehler
Parallel dazu wird natürlich wegen der vorsätzlichen Manipulationen, die daraus abgeleitet und unterstellt wird, ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Dann sind Sie mittendrin in dem Problem der Steuerhinterziehung beim Betrieb der Spielhalle. Obwohl also bis hierhin gar nichts bewiesen ist, ist alleine aufgrund der Löschung der elektronischen Daten der Hinterziehungsverdacht gegeben.
Kassenstreifen bei GGSG sind elektronische Kassen
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass natürlich bei allen GoBD-konformen elektronischen Geldgewinnspielspielgeräten diese wie eine elektronische Kasse behandelt werden und die elektronischen Daten unveränderbar sein und auf Ewigkeit gespeichert werden müssen.
Aufbewahrungsfrist 10 + bis zu 3 Jahren, auch bei Automatentausch
Auch bei einem Automatenwechsel oder einem Austausch der Automaten müssen also die elektronischen Daten binnen der Aufbewahrungsfristen (mindestens 10+ bis zu drei Jahre je nach Abhängigkeit der Abgabe der damaligen Steuererklärung) lesbar und abrufbar und damit für die Finanzverwaltung jederzeit elektronisch prüfbar aufbewahrt werden.
Der Steueranwalt Dr. Jörg Burkhard
Der Steueranwalt Dr. Jörg Burkhard hilft. Natürlich auch bei einem Steuerhinterziehungsverdacht beim Betrieb einer Spielhalle. Seit über 30 Jahren ist er ausschließlich im streitigen Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowie in Betriebsprüfungen tätig.
Vorwurf: Kassenmanipulationen und illegale Löschungen als Steuerhinterziehung Verdacht beim Betrieb einer Spielhalle
Wird Ihnen eine Kassenmanipulationen vorgeworfen? Oder illegale Löschungen oder Verfälschungen des Kurzberichts oder ein Abschneiden des langen Berichts? Sind sie mit dem Steuerhinterziehungsverdacht beim Betrieb einer Spielhalle konfrontiert? Haben Sie einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung oder eine Strafverfahrenseinleitung oder eine Anklageschrift wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erhalten?
Dann rufen Sie den top-Spezialisten Dr. Jörg Burkhard an. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Die Kombination macht: Eine gute Verteidigung muss sich eben im Steuerstrafrecht auskennen und dies setzt sich aus Steuerrecht und Steuerstrafrecht zusammen. Hier bekommen Sie beides aus einer Hand. Besser geht es nicht. 0611 – 890910 oder 069 – 870 05 10.