Eine Mandantin erscheint bei mir und hat eine Anfrage vom Finanzamt im Rahmen eines Steuerermittlungsverfahrens, die Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2002 zu prüfen bzw. zu erklären. Sie sei auf der rheinland-pfälzischen CD … Sie hat bislang nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erklärt und einige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt …
Sie stellt folgende Fragen, die auch die Ihren sein könnten:
Ist das eine Strafverfahrenseinleitung? Oder ist das nur eine Ermittlung im Rahmen der Steueraufsicht? Wird das Finanzamt im Steuerrecht oder im Steuerstrafrecht tätig? Welche Rechte und Pflichten hat sie in dem einen und in dem anderen Verfahren?
Besteht ein Schweigerecht, wenn durch die Offenlegung Kinder, Ehegatten oder Geschwister belastet würden. Was passiert, wenn sie insoweit ihre Mitwirkung verweigert?
Geht noch eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung?
Was ist, wenn das Geld vollständig bis 2008 ausgegeben wurde? Was, wenn es erst im Sommer 2010 abgehoben wurde?
Was ist, wenn das Geld auf ein anderes Konto überwiesen wurde?
Was ist, wenn das Geld ein anderes, bislang nicht bekanntes Depot speist oder von dort Gelder auf dieses entdeckte Konto flossen? Welche Unterlagen müssen in Rahmen einer Selbstanzeige vorgelegt werden?
Was ist, wenn auf dem Konto zwar nur geringe Erträge, aber eine bislang nicht erklärte Schenkung oder Erbschaft zugeflossen ist?
Was ist besser: eine Schätzung des Finanzamtes oder eine Mitwirkung, d.h. Aufklärung und Vorlage von Unterlagen? Kann sie ihr Verteidigungsverhalten später ändern, sich etwa erst mal schätzen lassen und später mitwirken? Geht auch eine Teilmitwirkung, also nur für einzelne, bestimmte Jahre?
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