Kassensturz
Der Kassensturz ist ein Soll-Ist-Abgleich.
Kassendifferenzen
Dabei soll das gezählte Geld mit der gebuchten Einnahme übereinstimmen.
Kassendifferenzen
Bei einer Kassendifferenz stimmt Soll und Ist nicht überein.
Kommt es zu Kassendifferenzen, muss noch mal gezählt werden.
Kleine Kassendifferenzen unproblematisch
Kleine Differenzen zwischen Soll und Ist sind in der Regel unproblematisch. Größere Differenzen müssen aufgeklärt werden. Doch was ist größer? 20 €, 50 €? Das hängt von der Art des Geschäfts ab. Kassierer haben meist ein Mankogeld von 50 € pro Woche. Daraus können Sie Differenzen im Einzelfall ausgleichen. Kassierer mit häufigen oder höheren Differenzen werden ausgewechselt.
Im Idealfall stimmt der tatsächliche Bestand (Ist-Bestand) mit dem rechnerischen Soll (Soll-Bestand) beim Kassensturz überein.
Zählprotokoll
Ein Zählprotokoll bei der elektronischen Kassen ist kassentäglich erforderlich. Also muss für Tag, an dem Ihr Betrieb geöffnet und die Kasse genutzt wurde, exakt 1 Zählprotokoll für jede Kasse ausgefüllt und aufbewahrt werden. Das muss schriftlich beim Abschluss der Kasse gefertigt werden. Dort sind die Staffelungen der Scheine und Münzen aufgeschrieben. Das Zählprotokoll wird dann addiert. Aus Sicht der Finanzverwaltung beweist das Zählprotokoll, dass tatsächlich gezählt wurde. Das Zählprotokoll muss handschriftlich geführt werden. Keine Excel-Ausdruck. Ein auf Excel kreierter Vordruck, der dann per Hand ausgefüllt wird, also die Anzahl der Stückelungen per Hand eingetragen wird, ist unproblematisch. Wird anschließend Excel wie eine Rechenmaschine genutzt und die Stückelungen noch mal in Excel eingetragen und ausgedruckt, ebenfalls unproblematisch. Es muss dann nur die Ursprungs-Erfassung mit den händischen Eintragungen zusätzlich aufbewahrt werden. Dann kann daneben auch die Excel-Berechnung ausgedruckt und aufbewahrt werden.
Zählprotokoll mit Datum und Unterschrift
Ob das Zählprotokoll von einem oder 2 Zählenden (4-Augen-Prinzip) unterschrieben sein muss, ist nicht geklärt. Ein Datum und eine Unterschrift wären schön. Zwei Unterschriften noch besser (geht aber nicht bei jedem Betrieb).
Kassennachschau
Auch der Kassennachschauer macht einen Kassensturz. Er zählt aber nicht selbst! Sie zählen. Er fasst kein Geld an. Er schaut Ihnen nur über die Schulter und prüft, ob Soll und Ist übereinstimmen.
Der Anwalt im Steuerrecht hilft:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Anwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht, der Profi bei Betriebsprüfungen, Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit
Was, wenn das Zählprotokoll nie ausgefüllt wurde?
Was ist eigentlich, wenn das Zählprotokoll nie ausgefüllt wurde oder wenn die handschriftlich eingetragenen Zählprotokolle nicht mehr auffindbar sind? Dann wird die Kassenführung beanstandet. Sicher wird die Kassenbuchführung verworfen. Erst Recht, wenn Sie einen bargeldintensiven Betrieb haben. Dann wird die gesamte Buchführung verworfen. Vermutlich wird dann auch ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet.
Dann brauchen Sie den Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht
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