Schnell kommt der Verdacht auf, Eingangsrechnungen einer Firma seien nicht echt. Die Firma sei eine Scheinfirma. Die Rechnung bloß gekauft. Für die Zoll- und Steuerfahndung sind das manchmal Kleinigkeiten, die den Beweis bringen sollen, dass es sich um Scheinrechnungen handelt: da ist der Leistungsinhalt nur pauschal beschrieben. Am auffälligsten sind Eingangsrechnungen, die pauschal ein Gewerk beschreiben. Als Leistungsbeschreibung also etwa nur enthalten: "Estricharbeiten, 1700 m² a' 12 € = 20.400 €. Leistungsempfänger = Umsatzsteuerschuldner, § 13 b EStG."
Scheinfirma
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