Der BGH zu Schwarzarbeit und Scheinrechnungen

Wie sich vor diesem Hintergrund die These aufbauen lässt, dass 66 2/3 der frei gewordenen Gelder Lohn seien, wo doch nach dieser Kostenstrukturanalyse die Löhne nur c. 25 % betragen, ist schwer verständlich. Natürlich kommt der BGH damit zu viel hohen angeblichen Lohnzahlungen in seinen Schätzungen und da die Höhe der Hinterziehung maßgebende Bemessungsgrundlage für die Strafhöhe ist, zu viel zu hohen Strafen.

Ist 30/70 grundsätzlich eine sachgrechte Schätzungsmethode?

Zugleich Kritik an BFH, Beschluss v. 11.01.2017 - X B 104/16 von RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, Wiesbaden. Der BFH behauptet, dass grundsätzlich eine Nachkalkulation der Getränke ausreichen soll und dann insgesamt der Gesamtumsatz im Verhältnis 30/70 im Schätzungswege erhöht werden könne (BFH  v. 11.01.2017 - X B 104/16). Dem kann nicht gefolgt werden.