Bußgelder bei nicht richtiger Benutzung einer elektronischen Kasse

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Bonpflicht In der Bevölkerung wird die Bonpflicht beschmunzelt. Finanzbeamte halten sie für ein probates Mittel, die Unternehmer zum Bonieren der Umsätze anzuhalten. In vielen Geschäften witzeln die Verkäuferinnen über die

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Kassensysteme: TSE Technische ­Sicherheits­einrichtung

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Datenverlust gibt es nicht mehr – darf und kann es nicht mehr geben

Datenverlust gibt es nicht mehr - darf und kann es nicht mehr geben - Sie haben eine elektronische Registrierkasse. Diese muss fiskalisiert sein. Sie muss also den Grundsätzen des BMF Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen. Dabei ist es völlig gleichgültig, wann sie die Kasse angeschafft oder den Betrieb übernommen haben. Für Altkassen, die vor dem 26.11.2010 angeschafft waren, galt, dass diese, sofern elektronisch aufrüstbar, nach dem 26.11.2010 aufgerüstet werden mussten und damit fiskalisiert werden mussten – also unlöschbar gemacht werden mussten.