Bindungswirkung Steuerrecht zu Steuerstrafrecht

Bindungswirkung Steuerrecht zu Steuerstrafrecht Keine Bindungswirkung vom Besteuerungsverfahren zum Steuerstrafverfahren – dennoch werden die Schriftsätze wechselweise in dem einen wie dem anderen Verfahren gelesen und ausgewertet Rein rechtlich gibt es

Innergemeinschaftliche Lieferungen und steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht

Denn Innergemeinschaftliche Lieferungen und steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht Häufig führen innergemeinschaftliche Lieferung zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen und auch zu Steuerstrafverfahren. Hier brauchen Sie mich, Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, als auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Akteneinsichtsrecht in Betriebsprüfungsakten im Steuerstrafverfahren

 Akteneinsichtsrecht in Betriebsprüfungsakten im Steuerstrafverfahren Akteneinsichtsrecht in Betriebsprüfungsakten besteht im Steuerstrafverfahren. Natürlich kann man die Akteneinsicht in Betriebsprüfungsakten auch im Steuerverfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) beantragen. Das Finanzamt muss hierüber pflichtgemäß

Einleitung eines Steuerstrafverfahren – der Personalienbogen

Mandant fragt: Ich habe Sie, sehr geehrter Herr Dr. Burkhard, doch mandatiert - muss ich dennoch den Personalienbogen, der der Strafverfahrenseinleitung anhängt, ausfüllen und ans Finanzamt zurücksenden? Antwort: Den Personalienbogen müssen Sie dennoch ausfüllen. Die Nichtausfüllung soll eine Ordnungswidrigkeit sein, § 111 OwiG. Aber stimmt das eigentlich? Die Nichtangabe oder falsche (Namens-)Angabe(n) oder das Unterlassen der (Namens-)Angabe kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, mit einer Geldbuße bis zu 1000 € im Falle des Abs. 1 also bei vorsätzlichem Handeln und bei fahrlässiger Falschangabe nach Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden. Die Verjährungsfrist beträgt 6 Monate, § 31 Abs. 2 Nummer 4 OWiG.

Ein Mandant soll auf der Rheinland-Pfalz CD enttarnt sein. Der Mandant erscheint mit dem Schreiben der Bußgeld-und Strafsachenstelle betreffend der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Nach erfolgter Bestellung als Verteidiger und Akteneinsicht