Die Welt der Scheinfirmen und deren Probleme … und wie man sie lösen kann

Schnell kommt der Verdacht auf, Eingangsrechnungen einer Firma seien nicht echt. Die Firma sei eine Scheinfirma. Die Rechnung bloß gekauft. Für die Zoll- und Steuerfahndung sind das manchmal Kleinigkeiten, die den Beweis bringen sollen, dass es sich um Scheinrechnungen handelt: da ist der Leistungsinhalt nur pauschal beschrieben. Am auffälligsten sind Eingangsrechnungen, die pauschal ein Gewerk beschreiben. Als Leistungsbeschreibung also etwa nur enthalten: "Estricharbeiten, 1700 m² a' 12 € =  20.400 €.  Leistungsempfänger = Umsatzsteuerschuldner, § 13 b EStG."