Scheinrechnungen „Scheinrechnung“ ist eine Sammelbezeichnung für eine nicht reale, für eine nicht ordnungsgemäße Rechnung. Scheinrechnungen sollen einen Geschäftsvorfall vortäuschen oder verschleiern (abdecken). Wesensmerkmal für die Scheinrechnungen ist, dass dieser Rechnungsinhalt
Schnell kommt der Verdacht auf, Eingangsrechnungen einer Firma seien nicht echt. Die Firma sei eine Scheinfirma. Die Rechnung bloß gekauft. Für die Zoll- und Steuerfahndung sind das manchmal Kleinigkeiten, die den Beweis bringen sollen, dass es sich um Scheinrechnungen handelt: da ist der Leistungsinhalt nur pauschal beschrieben. Am auffälligsten sind Eingangsrechnungen, die pauschal ein Gewerk beschreiben. Als Leistungsbeschreibung also etwa nur enthalten: "Estricharbeiten, 1700 m² a' 12 € = 20.400 €. Leistungsempfänger = Umsatzsteuerschuldner, § 13 b EStG."
die Steuerfahndung bei Willi Am Anfang steht die Prüfungsanordnung. Was soll da schon passieren? Dann kommt der Prüfer und macht nach ersten Durchsicht der Unterlagen nach 4 Stunden ein bedenkenschweres