Scheinrechnungen „Scheinrechnung“ ist eine Sammelbezeichnung für eine nicht reale, für eine nicht ordnungsgemäße Rechnung. Scheinrechnungen sollen einen Geschäftsvorfall vortäuschen oder verschleiern (abdecken). Wesensmerkmal für die Scheinrechnungen ist, dass dieser Rechnungsinhalt
Sicherheitszuschlag Der Sicherheitszuschlag kostet Geld. Der Sicherheitszuschlag kostet Steuern. Weitere Erlöse in Höhe des Sicherheitszuschlags sollen hier besteuert werden. 10 % des Bruttojahresumsatzes mehr. Das tut weh. Die Vollständigkeit der
Steuerhinterziehungsverdacht bei Spielhalle Ordnungsmäßigkeit der Kassengrundaufzeichnungen Bei der Überprüfung einer Spielhalle kommt steuerlich häufig ein Steuerhinterziehungsverdacht auf. Im Fokus der Prüfung steht natürlich die Vollständigkeit der Erlöserfassung. Damit werden
Subventionsbetrug durch Steuerberater, Vorladung, Strafbefehl Kann der Steuerberater durch die versehentlich falsche Beantragung unberechtigter Zuschüsse, Coronahilfen und Überbrückungsgelder sich strafbar gemacht haben? Ist ein Subventionsbetrug durch Steuerberater etwa bei Beantragung
Scheinrechnungen Scheinrechnungen und Steuerhinterziehung. Die Steueranwalt Dr. Jörg Burkhard verteidigt Sie bei dem Vorwurf, Scheinrechnungen erhalten zu haben. Fahndungsdurchsuchungen, Vermögensarrest, Untersuchungshaft Hier erfolgen dann nahezu immer für den Betroffenen natürlich
Steuerhinterziehung – Steuerstrafverteidigung Die Steuerhinterziehung strafbar nach § 370 Abs. 1 AO. Sie kann durch aktives Tun oder auch durch Unterlassen begangen werden. Die Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden.
Bindungswirkung Steuerrecht zu Steuerstrafrecht Keine Bindungswirkung vom Besteuerungsverfahren zum Steuerstrafverfahren – dennoch werden die Schriftsätze wechselweise in dem einen wie dem anderen Verfahren gelesen und ausgewertet Rein rechtlich gibt es
Klageverfahren vor dem Finanzgericht kein Anwaltszwang Bei den Finanzgerichten besteht kein Anwaltszwang. In Klageverfahren vor dem Finanzgericht besteht auch kein Zwang, sich durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten zu lassen.
In dubio pro reo In dubio pro reo im Steuerrecht- Zweifel bei der Annahme einer Steuerhinterziehung viele Sachverhalte sind unklar Viele Sachverhalte sind mit der Finanzverwaltung unstreitig und unklar. Alleine