Negativkalkulation

Negativkalkulation Die Negativkalkulation ist eine Schätzungsmethode im Steuerrecht. Wir befinden uns also im Bereich Verplausibilisierung der Gewinnermittlung durch die BP. Die BP verwendet sie, wenn ein Parameter bekannt ist, ein

modifizierte Rechnungen

Modifizierte Rechnungen Bei modifizierten Rechnungen ist die Leistungen nicht so erbracht,  wie fakturiert. Die Leistung  ist erbracht, die Forderung berechtigt. Es wurde nur modifiziert abgerechnet. Beispiel: Eine Baufirma bringt einen

Negativkalkulation Die Negativkalkulation ist eine Schätzungsmethode des Finanzamts (Betriebsprüfung, Steuerfahdnungsprüfung) und basiert auf der Ausbeutekalkulation. Es muss also erst mal die Buchführung verworfen werden, § 158 AO, um die Tür

Ist 30/70 grundsätzlich eine sachgrechte Schätzungsmethode?

Zugleich Kritik an BFH, Beschluss v. 11.01.2017 - X B 104/16 von RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, Wiesbaden. Der BFH behauptet, dass grundsätzlich eine Nachkalkulation der Getränke ausreichen soll und dann insgesamt der Gesamtumsatz im Verhältnis 30/70 im Schätzungswege erhöht werden könne (BFH  v. 11.01.2017 - X B 104/16). Dem kann nicht gefolgt werden.

Kann man mit einer Ausbeutekalkulation wirklich die Buchführung verwerfen? von Dr. jur. Jörg Burkhard, Wiesbaden, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht = der Spezialist für Steuerstrafrecht Kommt die Finanzverwaltung aufgrund einer