Negativkalkulation Die Negativkalkulation ist eine Schätzungsmethode des Finanzamts (Betriebsprüfung, Steuerfahdnungsprüfung) und basiert auf der Ausbeutekalkulation. Es muss also erst mal die Buchführung verworfen werden, § 158 AO, um die Tür
Zugleich Kritik an BFH, Beschluss v. 11.01.2017 - X B 104/16 von RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, Wiesbaden. Der BFH behauptet, dass grundsätzlich eine Nachkalkulation der Getränke ausreichen soll und dann insgesamt der Gesamtumsatz im Verhältnis 30/70 im Schätzungswege erhöht werden könne (BFH v. 11.01.2017 - X B 104/16). Dem kann nicht gefolgt werden.