Steuerhinterziehung, Steuerstrafverteidigung

Steuerhinterziehung – Steuerstrafverteidigung

Scheinrechnungen

Scheinrechnungen Scheinrechnungen und Steuerhinterziehung. Die Steueranwalt Dr. Jörg Burkhard verteidigt Sie bei dem Vorwurf, Scheinrechnungen erhalten zu haben. Fahndungsdurchsuchungen, Vermögensarrest, Untersuchungshaft Hier erfolgen dann nahezu immer für den Betroffenen natürlich

Steuerhinterziehung, Steuerstrafverteidigung

Steuerhinterziehung – Steuerstrafverteidigung Die Steuerhinterziehung strafbar nach § 370 Abs. 1 AO. Sie kann durch aktives Tun oder auch durch Unterlassen begangen werden. Die Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden.