Verträge unter nahen Angehörigen

Verträge unter nahen Angehörigen Verträge unter nahen Angehörigen, d.h. zwischen Ehegatten, Verlobten, Lebenspartnern, Eltern/Kind, Geschwistern, aber auch Schwager/Schwägerin, Onkel/Tante, Cousin/Cousine, kurz: solchen Personen, die nach  § 15 AO nahe Angehörige