Schätzung schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig

Eine Schätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig sein. So klingen die Aussagen des BFH und vieler Gerichte als Obersatz für den Einstieg in die Beurteilung von Schätzungsergebnissen. Die gewonnenen Schätzungsergebnisse

in dubio pro reo

In dubio pro reo In dubio pro reo im Steuerrecht- Zweifel bei der Annahme einer Steuerhinterziehung viele Sachverhalte sind unklar Viele Sachverhalte sind mit der Finanzverwaltung unstreitig und unklar. Alleine

keine Erklärung abgegeben – Schätzungsbescheid vom Finanzamt – was tun?

Immer wieder beobachte ich das Problem, das Steuerpflichtige nicht wissen, was sie gegen Schätzungsbescheide bei unterlassener Abgaben von Steuererklärungen machen sollen. Das Finanzamt hat eins, zweimal gemahnt und dann einen Schätzungsbescheid erlassen. Was jetzt? Das Finanzamt darf schätzen, wenn Sie keine Steuererklärung einreichen. Eine Schätzung soll in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse sollen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein. Ziel der Schätzung ist es deshalb, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben.

Die typischen täglichen Fällen von Rechtsanwalt Dr. Burkhard, der Fachanwalt für Steuerstrafrecht, …

Hier einige Bespiele aus den typischen täglichen Fällen von Rechtsanwalt Dr. Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht der Fachanwalt für Steuerstrafrecht...