BFH bestätigt: Hinterziehung als Tatbestandsmerkmal für §§ 235, 169 II 2, 191, 71 AO muss von FA nachgewiesen werden Von RA Dr. jur. Jörg Burkhard, FA für Steuerrecht und Strafrecht,
Folgende Aufsätze von Dr. Burkhard wurden in 2016 veröffentlicht: KP (Kanzleiführung professionell) 2016, 141 ff: Der richtige Weg im Umgang mit der Prüfungsanordnung für Berater und Mandant (Teil 1) KP
Die Richtsatzsammlung – repräsentativer externer Betriebsvergleich oder eine unseriöse Mogelpackung? Von RA Dr. jur Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Wiesbaden In der Rechtsprechung herrscht -offenbar ungeprüft-
Ab dem 01.01.2017 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Im Wesentlichen werden folgende Verfahrensbereiche geändert: Untersuchungsgrundsatz, § 88 AO Länderübergreifender Abruf und Verwendung von
Vorträge von Dr. Jörg Burkhard im 2. Halbjahr 2016: Donnerstag, 14.07.16, 13:30-15:00, München, DATEV: Fachtagung: digitale Betriebsprüfung: Der Gastwirt in der BP-Probleme vorprogrammiert? 1,5 Stunden, spannend, unterhaltsam, ein must have
Der neue § 153 AEAO – die Korrekturverpflichtungen und Korrekturmöglichkeiten Unrichtige Steuererklärungen bergen stets ein gewisses strafrechtliches Risiko. Fehler kann zwar jeder machen, jedoch wird im Steuerrecht bzw. Steuerstrafrecht nur
Tatsächliche Verständigung … was ist das für ein komisches Ding? Ein Vergleich über Steuern? Nein: eine Einigung über einen schwer aufklärbaren Sachverhalt. Das ist etwas anderes? Nun ja: im Zivilrecht

