Datenverlust gibt es nicht mehr – darf und kann es nicht mehr geben

Datenverlust gibt es nicht mehr - darf und kann es nicht mehr geben - Sie haben eine elektronische Registrierkasse. Diese muss fiskalisiert sein. Sie muss also den Grundsätzen des BMF Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen. Dabei ist es völlig gleichgültig, wann sie die Kasse angeschafft oder den Betrieb übernommen haben. Für Altkassen, die vor dem 26.11.2010 angeschafft waren, galt, dass diese, sofern elektronisch aufrüstbar, nach dem 26.11.2010 aufgerüstet werden mussten und damit fiskalisiert werden mussten – also unlöschbar gemacht werden mussten.

Kasse, Grundsätze ordnungsmäßiger Kassenführung, offene Ladenkasse, elektronische Ladenkasse

Videobeitrag - Kasse, Grundsätze ordnungsmäßiger Kassenführung, offene Ladenkasse, elektronische Ladenkasse

Die typischen täglichen Fällen von Rechtsanwalt Dr. Burkhard, der Fachanwalt für Steuerstrafrecht, …

Hier einige Bespiele aus den typischen täglichen Fällen von Rechtsanwalt Dr. Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht der Fachanwalt für Steuerstrafrecht...

„Brauche ich eine Kasse?“ werde ich immer wieder gefragt. Das ist noch gar nicht die Frage, ob es eine elektronische Kasse oder eine sog. offene Ladenkasse sein soll oder muss…