Die Passivierung von zu erwartenden Mehrsteuern und Verteidigungskosten beim Bilanzieren aufgrund einer Steuerfahndungsdurchsuchung. Die sich aufgrund einer Fahndungsprüfung ergebenden mehr- und minder Steuern werden in der Regel in den zu prüfenden Veranlagungszeiträumen nicht bilanziert. Die Passivierung von Steuernachforderungen (§249, 252 Abs. 1 Nummer 4 HGB) setzt unter anderem voraus, dass die Steuerpflichtige (GmbH) mit einer Inanspruchnahme aus der Steuernachforderungen am Bilanzstichtag ernsthaft rechnen muss...
Beides hat den gewünschten Effekt: die Steuerlast wird reduziert und es bleibt mehr für das eigene Portmonee übrig. Erwin testet dabei die Möglichkeiten des legalen Steuersparens bis zur Grenze aus. Ob er die Grenze ab und zu überschreitet, weiß er nicht. Die Steuergestaltung kann immer nur im Rahmen der gesetzlichen und faktischen Möglichkeiten zulässig erfolgen. Aber Erwin liest so viel, hört hier am Stammtisch das eine oder andere oder von Berufskollegen, von seinen Bänker, von seiner Hilde und von vielen anderen, manches auch von seinem Steuerberater.
Hier einige Bespiele aus den typischen täglichen Fällen von Rechtsanwalt Dr. Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht der Fachanwalt für Steuerstrafrecht...
Betriebsprüfung: Unterlassen der Schlussbesprechung Der BFH hält das Nichtdurchführen einer Schlussbesprechung für keinen gravierenden Verfahrensfehler der Verwaltung und öffnet damit Tür und Tor für Verfahrensverstöße. Obwohl der Gesetzgeber die Schlussbesprechung
Betriebsprüfung nach § 28 P viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) in Verbindung mit §§ 2, 6 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) rechtliche Grundlagen: Personen, welche gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, unterliegen grundsätzlich gemäß § 5 Abs. 1 Nummer
Der Irrtum mit den Rohgewinnaufschlagsätzen nach der Richtsatzsammlung Von RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht Wenn das FA die Buchführung verworfen hat und nicht der Besteuerung
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz von EDV-Registrierkassen

