Mitteilungen an Aufsichtsbehörden im Steuerstrafrecht Das Steuerstrafverfahren ist für den Betroffenen immer eine schwere Belastung. Insbesondere geht es hier einerseits um Steuern, andererseits um eine Strafe. Denn bei diesen Sachverhalten
Betriebsprüfung – Anforderungen von Unterlagen Mit der Neuregelung ab dem 01.01.23 können Unterlagen mit der Anordung einer Betriebsprüfung gleich mit angefordert werden. Die Betriebsprüfung startet also künftig gleich mit der
Akteneinsichtsrecht in Betriebsprüfungsakten im Steuerstrafverfahren Akteneinsichtsrecht in Betriebsprüfungsakten besteht im Steuerstrafverfahren. Natürlich kann man die Akteneinsicht in Betriebsprüfungsakten auch im Steuerverfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) beantragen. Das Finanzamt muss hierüber pflichtgemäß
Lebenslanges Berufsverbot wegen Steuerhinterziehung Es geht um einen Bauunternehmers und um § 70 StGB, § 370 AO Ein Missbrauch von Beruf oder Gewerbe im Sinn von § 70 StGB liegt
o Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, § 6 a Abs. 4 UStG und erhöhte Sorgfaltspflichten bei diesen Konstellationen Der Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, § 6a Abs. 4 UStG ist ggf. ein
Gelangensbestätigung Immense Umsatzsteuerrisiken bei Abholfällen: Risiken bei der Gelangensbestätigung Wenn ein Unternehmer Waren aus einem EU-Mitgliedsland in ein anderes EU-Mitgliedsland an einen dortigen Unternehmer verkauft und versendet oder der andere
Verantwortlichkeit bei Kassenmängeln und technischen Aufzeichnungsstörungen Frage eines Steuerberaters zu Aussetzern bei der Kassenaufzeichnung: Wer ist verantwortlich bei Kassenmängeln, Programmiermängeln, Aufzeichnungsmängeln, technischen Störungen? Es geht also um die Frage nach
Verträge unter nahen Angehörigen Verträge unter nahen Angehörigen, d.h. zwischen Ehegatten, Verlobten, Lebenspartnern, Eltern/Kind, Geschwistern, aber auch Schwager/Schwägerin, Onkel/Tante, Cousin/Cousine, kurz: solchen Personen, die nach § 15 AO nahe Angehörige
15 Jahre Strafverfolgungsverjährungsfrist Die Strafverfolgungsverjährungsfrist ist in besonders schweren Fällen (also bei Hinterziehungen ab 50.000 € Steuern) auf 15 Jahre am 28.12.20 verlängert worden. Ursprünglich verjährten Steuerhinterziehungen nach 5 Jahren.

