Voraussichtlich im März 2018 erscheint die 2. Auflage meines Kommentars im Carl Heymanns-Verlag: Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193 – 208 AO Voller Erfahrung, voller Wissen, voller wertvoller
Alois, der Bauunternehmer (oder: Gedanken zu FG Münster, Beschluss vom 23. Juni 2015 , Az.: 1 V 1012/15 L ): Alois ist Gesellschftergeschäftsführer einer größeren Baufirma. Der Firma geht es gut. Nein
Betriebsausgabenabzug und die Fremdüblichkeit Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich durchgeführt werden. Aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände muss sichergestellt
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Warum sich die Betriebsprüfung nicht mit Statistik erklären lässt Von RA Dr. Jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht Die Finanzverwaltung hat statistische Verprobungs- und Analysemethoden als Allzweckwaffe
Verlegungsantrag und späte Aufnahme der Prüfung: wie lange darf das FA mit der Nachholung der verschobenen Prüfung warten? Gleichzeitig: kritische Anmerkung zu BFH, Urteil vom 19. Mai 2016 – X R

