Vortrag 09.05.2018: Analyse aller Schätzungsmethoden der Betriebsprüfung

neue Vorträge 2018: Dr. Jörg Burkhard: Analyse aller Schätzungsmethoden der Betriebsprüfung Mi., 09.05.2018,  9.00 – 17.00 Uhr, 60329 Frankfurt am Main, Steigenberger Hotel Metropolitan, Poststraße 6 superspannend, top, aktuell, grundlegend für jede BP

neuer Aufsatz von Dr. Burkhard: „Digitale Betriebsprüfung: Vorsysteme der Hauptbuchführung rücken vermehrt in den Fokus“, AStW 2017, 812-817 Aus dem Inhalt: u.a.: „Es wäre ein Irrglaube für die Steuerpflichtigen anzunehmen,

typische Prüfungsfeststellungen aus einer Betriebsprüfung, Auszug aus einem BP-Bericht, ergänzt um die maßgebenden Fundstellen (Gesetze, BMF-Schreiben) Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen – Allgemein entsprechen die Aufzeichnungen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 243 Abs.

Wofür braucht man eigentlich ein Kassenbuch? Das Kassenbuch ist das Hauptbuch zur (elektronischen) Kasse. Während die elektronische Kasse im Regelfall nur die Einnahmen erfassen kann, werden die Ausgaben im Kassenbuch

Verlegungsantrag eines StPfl (oder seines Beraters) nach einer Prüfungsanordnung und deswegen späterer Beginn einer Betriebsprüfung … was ist, wenn der StPfl. wegen Hochkonjunktur, Umbauarbeiten, kurzfristiger Arbeitsüberlastung etc. um kurzfristige Verlegung

Burkhard Betriebsprüfung und Steuerfahndung, 2. Auflage 2017

Voraussichtlich im März 2018 erscheint die 2. Auflage meines Kommentars im Carl Heymanns-Verlag: Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193 – 208 AO   Voller Erfahrung, voller Wissen, voller wertvoller

Alois, der Bauunternehmer (oder: Gedanken zu FG Münster, Beschluss vom 23. Juni 2015 , Az.: 1 V 1012/15 L ): Alois ist Gesellschftergeschäftsführer einer größeren Baufirma. Der Firma geht es gut. Nein

Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich durchgeführt werden. Aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände muss sichergestellt sein, dass die Leistungen dem betrieblichen

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Schätzungsbefugnis Gemäß § 146 Abs. 1 AO sind die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen einzelne, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind