Änderungsmöglichkeiten nach Gesetz und nach Auffassung des BMF, Abschnitt 122 I 2 AEAO

Nach Paragraf 173 Abs. 1 Nummer 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen, soweit die Bescheide nicht ohnehin einspruchsbefangen sind oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen oder insoweit punktuell vorläufig sind und die Regelfestsetzungsverjährungsfrist von 4 Jahren noch nicht abgelaufen ist.

Der Irrtum mit den Rohgewinnaufschlagsätzen nach der Richtsatzsammlung

Wenn das Finanzamt die Buchführung verworfen hat und nicht der Besteuerung nach § 158 AO zugrunde legen will, hat es die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Daher ist das Augenmerk der Betriebsprüfung auf Verwerfungsgründe gerichtet. Welche Prüfer will schob als unfähig gelten und ohne Mehrergebnis von einer Betriebsprüfung nach Hause ins Amt kommen. Der wird ja von seinen Kollegen ausgelacht, wenn er etwa einen bargeldintensiven Betrieb prüft und keine Verwerfungsgründe findet …

Rückstellung bei Steuerfahndungskosten

Die Passivierung von zu erwartenden Mehrsteuern und Verteidigungskosten beim Bilanzieren aufgrund einer Steuerfahndungsdurchsuchung. Die sich aufgrund einer Fahndungsprüfung ergebenden mehr- und minder Steuern werden in der Regel in den zu prüfenden Veranlagungszeiträumen nicht bilanziert. Die Passivierung von Steuernachforderungen (§249, 252 Abs. 1 Nummer 4 HGB) setzt unter anderem voraus, dass die Steuerpflichtige (GmbH) mit einer Inanspruchnahme aus der Steuernachforderungen am Bilanzstichtag ernsthaft rechnen muss...

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Entspricht die Buchführung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 243 Abs. 1 HGB, §§ 140-148 AO), so ist sie zwingend der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des

Der Irrtum mit den Rohgewinnaufschlagsätzen nach der Richtsatzsammlung

Der Irrtum mit den Rohgewinnaufschlagsätzen nach der Richtsatzsammlung Von RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht Wenn das FA die Buchführung verworfen hat und nicht der Besteuerung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz von EDV-Registrierkassen

bargeldintensive Branchen im Focus der Betriebsprüfung

Bargeldintensive Branchen im Focus der Betriebsprüfung Bargeldintensive Branchen im Focus der Betriebsprüfung. Das sind u.a. Taxi, Bäcker, Metzger, Gastwirte, Frisöre & Co. Sie stehen im Focus der Finanzverwaltung. Das sind