Steuerhinterziehung – Steuerstrafverteidigung Die Steuerhinterziehung strafbar nach § 370 Abs. 1 AO. Sie kann durch aktives Tun oder auch durch Unterlassen begangen werden. Die Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden.

Bindungswirkung Steuerrecht zu Steuerstrafrecht Keine Bindungswirkung vom Besteuerungsverfahren zum Steuerstrafverfahren – dennoch werden die Schriftsätze wechselweise in dem einen wie dem anderen Verfahren gelesen und ausgewertet Rein rechtlich gibt es

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Kassensturz Der Kassensturz ist ein Soll-Ist-Abgleich. Kassendifferenzen Dabei soll das gezählte Geld mit der gebuchten Einnahme übereinstimmen. Kassendifferenzen Bei einer Kassendifferenz stimmt Soll und Ist nicht überein. Kommt es zu

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Denn Innergemeinschaftliche Lieferungen und steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht Häufig führen innergemeinschaftliche Lieferung zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen und auch zu Steuerstrafverfahren. Hier brauchen Sie mich, Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, als auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Die Betriebsprüfung Ihr Fall: Sie haben eine Betriebsprüfung, bei der der Prüfer nach Sichtung Ihrer Unterlagen zu einem erheblichen Mehrergebnis kommt. Der Betriebsprüfer verwirft Ihre Buchführung und bezweifelt die Vollständigkeit