Steuerhinterziehung – Steuerstrafverteidigung Die Steuerhinterziehung strafbar nach § 370 Abs. 1 AO. Sie kann durch aktives Tun oder auch durch Unterlassen begangen werden. Die Steuerhinterziehung kann nur vorsätzlich begangen werden.
Bindungswirkung Steuerrecht zu Steuerstrafrecht Keine Bindungswirkung vom Besteuerungsverfahren zum Steuerstrafverfahren – dennoch werden die Schriftsätze wechselweise in dem einen wie dem anderen Verfahren gelesen und ausgewertet Rein rechtlich gibt es
Klageverfahren vor dem Finanzgericht kein Anwaltszwang Bei den Finanzgerichten besteht kein Anwaltszwang. In Klageverfahren vor dem Finanzgericht besteht auch kein Zwang, sich durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten zu lassen.
In dubio pro reo In dubio pro reo im Steuerrecht- Zweifel bei der Annahme einer Steuerhinterziehung viele Sachverhalte sind unklar Viele Sachverhalte sind mit der Finanzverwaltung unstreitig und unklar. Alleine
Folgen der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung Die vorsätzliche Nichtabgabe einer Steuererklärung ist strafbar, § 370 I Nr. 2 AO. Die Folgen der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung sind eine Einleitung und
Keine Panik vor einer Betriebsprüfung Beim Gedanken an eine Betriebsprüfung bekommen viele Unternehmer Angst. Aber nur keine Panik vor einer Betriebsprüfung! Kommen Sie zu Dr. Jörg Burkhard! Insbesondere gibt es
Kassensturz Der Kassensturz ist ein Soll-Ist-Abgleich. Kassendifferenzen Dabei soll das gezählte Geld mit der gebuchten Einnahme übereinstimmen. Kassendifferenzen Bei einer Kassendifferenz stimmt Soll und Ist nicht überein. Kommt es zu
Steueranwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht Steueranwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht gesucht? Sie brauchen einen Fachanwalt für Betriebsprüfung? Oder einen Spezialisten für Steuerstrafrecht? Oder besser noch einen Steueranwalt im Steuerrecht und
Ein Teufelskreis zwischen Steuerrecht, Insolvenzrecht und Steuerstrafrecht Eine hohe Strafe und eine hohe Steuernachzahlung kann für Sie existenzbedrohend sein. Es ist ein Teufelskreis zwischen Steuerrecht, Insolvenzrecht und Steuerstrafrecht. Insolvenzproblem und
Aus Betriebsprüfungen resultieren häufig Mehrsteuern und Steuerstrafverfahren Aus Betriebsprüfungen resultieren häufig Mehrsteuern und Steuerstrafverfahren. Eine Betriebsprüfung birgt immer die Gefahr, dass der Prüfer Fehler findet und diese Fehler Sie viel